21-1966

Stellungnahme der Mitglieder der Bezirksversammlung Matthias Arft und Ulf Bischoff gemäß § 28 BezVG zur geplanten Einrichtung und Inbetriebnahme einer Erstaufnahmeeinrichtung am Standort des Seniorenpflegeheims des DRK in der Eichenhöhe 9

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 25.01.2022 Hauptausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

 

Wir lehnen die Einrichtung und Inbetriebnahme einer Erstaufnahmeeinrichtung in einem Gebäude der Seniorenpflegeeinrichtung Eichenhöhe ab.

Die geplante Nutzungsänderung ist eine Zweckentfremdung der Seniorenpflegeeinrichtung Eichenhöhe. Der Bebauungsplan sieht an dieser Stelle nur eine Seniorenpflegeeinrichtung vor. Angesichts der Tatsache, dass Plätze in Einrichtungen für pflegebedürftige Senioren knapp sind, ist eine Nutzungsänderung und damit einhergehende Zweckentfremdung des Gebäudes in der Seniroenpflegeanlage in der Eichenhöhe unnanehmbar.

Das Gebäude mit 38 Zimmern für pflegebürftige Senioren stand jahrelang leer. Wir fordern das Deutsche Rote Kreuz als Träger der Einrichtung sowie die Sozialbehörde auf, das Gebäude schnellstens wieder für seine eigentliche Bestimmung nutzbar zu machen, damit dort pflegebedürftige Senioren aufgenommen werden können.

Die Nutzungsdauer für Migrantenunterkünfte im Sinstorfer Kirchweg, Neuenfelder Fährdeich sowie Lewenwerder I und II wurde im September 2019 zum Teil um bis zu 10 Jahre verlängert. Ebenfalls 2019 wurde der Abbau von 36 Wohncontainern in der Erstaufnahme Harburger Poststraße verschoben.

Im Januar 2021 wurde die Nutzungsdauer der Unterkunft Cuxhavener Straße 564 bis 2023 verlängert. Dazu wurde der 2015 mit der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek (BINF) geschlossene Bürgervertrag geändert. Die Sozialbehörde will laut Staatsrat Michael Klahn die Nutzungsdauer für diese öffentlich-rechtliche Unterkunft über 2023 hinaus noch einmal verlängern.

Diese schleichende Verstätigung eines nur als zeitlich begrenzt vorgesehenen und akzeptierten Betriebs von Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Unterkünften ist unannehmbar. Sie ist vom Senat und seinen Behörden sofort zu beenden.

Wir fordern deshalb den Hamburger Senat auf, die Kapazitäten der Erstaufnahme und der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte in Hamburg wieder auf das Niveau von vor 2015 zurückzuführen. Innenbehörde und Sozialbehörde sind dementsprechend anzuweisen.

Den Ankündigungen der Innenministerin Nancy Faeser zufolge setzt die Bundesregierung ihre Politik einer Ausweitung der Migration nach Deutschland fort. Diese grundfalsche Politik darf nicht länger zu Lasten des Bezirks Harburg gehen.

Deshalb fordern wir den Senat und insbesondere Bürgermeister Tschentscher auf, von der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Scholz, die Beendigung dieser Politik zu verlangen. Weiterhin sollen Senat und Bürgermeister Tschentscher von der Bundesregierung, insbesondere vom Bundeskanzler Olaf Scholz, die wirksame Eindämmung der illegalen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verlangen. Die Einhaltung des Art. 16a GG ist durchzusetzen. Die Bundesregierung ist von Senat und Bürgermeister Tschentscher anzuhalten, den Schutz der Außengrenzen des Schengenraums vor illegaler Migration zu gewährleisten

Senat und Bürgermeister Tschentscher sollen die Beschleunigung und die Ausweitung der Rückführung von Migranten ohne hinreichende Aufenthaltsberechtigung durchsetzen.

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