STELLUNGNAHME der DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg zum Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans 2019
Die Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Harburg begrüßt, dass nach langem Drängen die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) endlich die Initiative für einen neuen Schulentwicklungsplan (SEPL) angestoßen hat.
Die Aufgaben, die das Hamburger Schulwesen in den kommenden zehn Jahren – diesen Zeitraum visiert der SEPL an – vor sich hat sind enorm: eine hohe Zunahme der Schülerinnen und Schüler, damit verbunden Integration und Inklusion, die fast ausschließlich von den Grund- und Stadtteilschulen geleistet werden.
Wichtig wäre hier, um eine wirkliche Entwicklung auch in qualitativer Hinsicht, voranzubringen, die Regionalen Bildungskonferenzen zu aktivieren, um alle betreffenden Bildungsakteure vor Ort in eine transparente Planung einzubinden. Um diesen Prozess den Anforderungen angemessen zu gestalten, wäre eine Verlängerung der Fristen auf sechs Monate erforderlich.
Leider bildet die schulische Bildung in Hamburg die tiefe soziale Spaltung der ungleichsten Stadt der Bundesrepublik ab. Die Maßnahmen des Senats zeigen sich bisher als ungeeignet, um der Verwandlung des Zwei-Säulen-Modells in ein Modell der Zwei-Klassen-Beschulung entgegen zu wirken. Besonders die Stadtteilschulen sind strukturell benachteiligt und entsprechend ihren vielfältigen pädagogischen Aufgaben unterfinanziert. Sie leisten die zentralen Aufgaben von Integration und Inklusion und fördern die Bildung vor allem sozial belasteter Schüler_innen. Der jetzige SEPL-Entwurf stärkt die Gymnasien und verstärkt in Fragen der Schulform nur das bestehende Ungleichgewicht.
Zugleich führt der SEPL flächendeckend ein neues Schulmodell ein, die sogenannte Campus-Schule oder Campus-Stadtteilschule. Diese Schulform kann nur als Konkurrenz zu den bestehenden Stadtteilschulen gewertet werden. Zudem haben sie kein tragfähiges oder transparentes Konzept. Dieses Schulmodell lehnen wir ab.
Schulentwicklung bedeutet für uns nicht nur gemäß Schulgesetz den quantitativen Zuwächsen nachzukommen. Das Gelingen schulischer Bildung hängt wesentlich von qualitativen Aspekten ab. Diese werden in keiner Weise im SEPL berücksichtigt, müssten jedoch seinen Kern stellen. Qualitative Aspekte wären beispielsweise die Vielseitigkeit im schulischen Ganztag, pädagogische Arbeit an den Erfordernissen der Schüler_innen und die Beziehungsarbeit, sowohl zwischen den Pädagog_innen wie zwischen Pädagagog_innen und Schüler_innen.
Um solch eine qualitative Arbeit zu gewährleisten, fordern wir eine Begrenzung der Zügigkeiten auf vier Züge in der Primarstufe und sechs Züge in der Sekundarstufe I und II. Auch sollte der Senat Ausgründungen von Schulen als probates Mittel der Vergrößerung nutzen, anstatt wahllos zu verdichten.
Wenn diese basalen Grundlagen das Fundament des SEPL bilden, dann wären wir in der Lage, angemessen über die nötige Planung der Entwicklung schulischer Bildung in unseren Bezirken zu sprechen.