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Stellungnahme der CDU Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg gem. § 28 Ziff. 9 BezVG zum Ergebnis der Nachverhandlung des Bürgervertrages Neugraben-Fischbek Mit der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek

Antrag

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Stellungnahme der CDU Fraktion:

 

Der Leiter des Amtes für Soziales in der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hat in der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung Harburg am 26.01.2021 das Verhandlungsergebnis über ergänzende Vereinbarungen mit der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Unterbringung dargestellt. Er hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass es sich nicht um eine Anhörung gem. § 28 BezVG handele und dass Veränderungen des ausgehandelten Ergebnisses ohnehin nicht möglich seien, weil die meisten Teilnehmer die Vereinbarung bereits unterschrieben hätten und nur noch eine Unterschrift erfolgen müsse, die bisher aus zeitlichen Gründen noch nicht geleistet werden konnte. 

 

Diese Auffassung der Fachbehörde ist nicht haltbar und in keiner Weise mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bezirksverwaltungsgesetzes in Einklang zu bringen. 

 

Die CDU Fraktion hat insoweit deutlich gemacht, dass es sich nicht lediglich um eine geringfügige unbedeutende Änderung handeln würde, sondern wesentliche Bestandteile der Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen im Bezirksamtsbereich verändert und teilweise auch örtlich und zeitlich neu gefasst werden sollen. 

 

Es ist bereits von mehreren Fraktionen im Anschluss an den Vortrag deutlich gemacht worden, dass dieses Vorgehen der Fachbehörde keine Zustimmung findet und die Fraktionen sich weitgehend vorbehalten, eine Stellungnahme abzugeben, die der Senat bzw. die Fachbehörde zu berücksichtigen habe. 

 

Auf ausdrückliche Forderung in der Ausschusssitzung hat sich die Fachbehörde dann offenbar gegenüber der Bezirksamtsleiterin bereit erklärt, das Verfahren über § 28 BezVG durchzuführen. 

 

Die neu gefasste Vereinbarung enthält in erheblichem Umfang auch Aussagen und Festlegungen, die über die Unterbringung von betroffenen Personen hinausgehen und in weiten Teilbereichen in die ausschließlichen Zuständigkeitsbereiche anderer Fachbehörden und insbesondere der Bezirksversammlung eingreifen. 

 

Zu den einzelnen Positionen kann die CDU Fraktion die Verlängerung der Unterkunft Cuxhavener Straße 564 über das bisher vereinbarte Schließungsdatum im März 2021 hinaus mittragen. Dieses darf allerdings keinesfalls Ende März 2023 nochmals verlängert werden. 

 

Die Reduzierung der Platzanzahl in den Unterkünften Am Röhricht und Neuenfelder Fährdeich ist in Hinblick auf die Gesamtbelastung der Teilbereiche in Fischbek und insbesondere in Neuenfelde ein Fortschritt. 

 

Es ist allerdings zu beanstanden, dass die Fachbehörde dadurch, dass die Nutzung auch wieder erweitert werden kann, konkrete Planungen für die Entwicklung der Teilbereiche für mehrere Jahre blockiert. 

 

Die endgültige Aufgabe eines Häuserblocks Plaggenmoor und die Außerbetriebnahme der Unterkunft Am Aschenland I ist erfreulich. 

 

Die weiteren Verhandlungsergebnisse zeigen jedoch, dass mit der Erneuerung und Fortführung der Vereinbarung auch in die Bereiche Bildung, Gesundheit, Sozial- und Infrastruktur usw. eingegriffen wird. 

 

Diese Bereiche können aus Sicht der CDU Fraktion nicht vorrangig Gegenstand von Vereinbarungen mit einer Bürgerinitiative sein. Insoweit kann die Sozialbehörde zum derzeitigen Zeitpunkt allenfalls unverbindliche Absichtserklärungen für die Ortsteile abgeben. 

 

Über die Zwischennutzung frei werdenden Raumkapazitäten, beispielsweise für Bildungs- und Kulturangebote, ist nicht in einer derartigen Vereinbarung, sondern unter Beteiligung der Bezirksversammlung zu entscheiden. 

 

Insbesondere auch die schulische Entwicklung in Neugraben Fischbek ist von erheblichem Interesse für alle Bürger. Diese sind daher in die entsprechenden Überlegungen einzubeziehen, was ausschließlich über die legitimierte Bezirksversammlung geschehen kann. 

 

Insoweit reicht es auch nicht aus, einen fachlichen Koordinator für Schulaus- und neubau zu bestellen. Vielmehr ist insoweit die Umsetzung eines aktualisierten Schulentwicklungsplanes erforderlich. 

 

Auch die Frage einer medizinischen Versorgung im Bereich Neugraben-Fischbek ist eine die weit über das hier behandelte Thema hinausgeht und daher nur im Rahmen von Erörterungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Bezirksversammlung gefördert werden kann. 

 

Die CDU Fraktion weist darauf hin, dass die Bezirksversammlung seinerzeit 2016 dem Abschluss eines regionalen Bürgervertrages ausdrücklich nicht zugestimmt hat, weil schon damals klar war, dass Zusagen oder Vereinbarungen weit über die Kompetenzen der Vertragspartner hinausgehen würden. Dieses hat sich bis zum heutigen Tage nicht geändert. 

 

Die CDU Fraktion erwartet, dass die Fachbehörde und der gesamte Senat zukünftig die Kompetenzzuweisungen und die Interessen aller Bürger im Bezirksamtsbereich bei derartigen Vertragsüberlegungen vorab berücksichtigt und einfließen lässt. 

 

Hamburg, am 26.02.2021

 

Ralf-Dieter Fischer

Fraktionsvorsitzender 

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