21-1876.01.01

Stellungnahme der BVM zur gemeinsamen Stellungnahme der Fraktionen GRÜNE / SPD Bündnis für den Rad- und Fußverkehr - Entwurf

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 10.05.2022 Hauptausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Harburg begrüßt das neue Bündnis für den Rad- und Fußverkehr und unterstützt das Ziel, die Mobilitätswende für Hamburg weiterhin voranzutreiben, um Klimaschutz und eine hohe Lebensqualität zu gewährleisten.

Die neu vorgeschlagenen Velorouten Neugraben - Othmarschen, Norderelbrücke (B75) – Mundsburg und Norderelbrücke (A1) - Billstedt sind für den Bezirk Harburg genauso wichtige Verbindungen wie in Richtung Neu Wulmstorf, Tötensen, Hittfeld und Meckelfeld. Um eine fährunabhängige Verbindung zu schaffen, regen wir an, zu prüfen, ob eine weitere Route zwi-schen dem alten Elbtunnel und dem Süderelbe-Raum in das Velorouten-Netz aufgenommen werden kann. Sinnvoll wäre ein Verlauf etwa auf der aktuellen Freizeitroute FR14, die für Pend-ler*innen aus dem Raum Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Heimfeld und Moorburg eine deutli-che Verkürzung gegenüber der Route über Harburg bedeuten könnte.

In Bezug auf den Winterdienst begrüßen wir den kontinuierlichen Ausbau und die Intensivierung des Winter- und Reinigungsdienstes im Radverkehrsnetz. Wir möchten aber anregen, beim Ausbau des Netzes nicht nur von der inneren Stadt auszugehen, sondern die Bezirkszentren ebenso zu Ausgangspunkten der Netzerweiterungen zu machen sowie die wichtigsten Verbin-dungen in die äußere Stadt ebenfalls zu priorisieren.

Wir erwarten zudem, dass mit dem neuen Bündnis die Einführung von Tempo 30 insbesondere auf Straßen im Veloroutennetz und im Radnetz Harburg erleichtert wird.

 

Petitum/Beschluss:

 

Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  03.05.2022

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende  nimmt zu der Stellungnahme der Bezirksversammlung  Harburg wie folgt Stellung:

 

Nachdem der Bündnistextentwurf auf der Sitzung der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende am 28. Oktober 2021 behandelt wurde, erfolgte von Dezember 2021 bis Januar 2022 eine Vorstellung in den bezirklichen Mobilitätsausschüssen durch einen Vertreter der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Am 14. April 2022 wurde der inzwischen finalisierte Text nochmals in der Senatskommission vorgestellt und anschließend an die bezirklichen Gremien zur Kenntnisnahme versandt. Die Unterzeichnung des neuen Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr ist für die erste Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

 

Dies vorangestellt, antwortet die BVM auf die Stellungnahme zum Bündnistextentwurf wie folgt:

 

Die vorgeschlagene Verbindung zwischen Altem Elbtunnel und Süderelberaum via Kattwykbrücke wurde im Bündnistext berücksichtigt.

 

Der Hinweis zum Winterdienst wurde zur Kenntnis genommen, er wird im weiteren Prozess, d. h. bei der Weiterentwicklung des Winterdienstnetzes, geprüft.

Die Einführung von Tempo 30 richtet sich nach den geltenden bundesweiten Vorschriften (Straßenverkehrs-Ordnung, StVO, bzw. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO, VwV-StVO). Eine Erleichterung für die Einrichtung von Tempo 30 hängt daher von der weiteren Entwicklung bundesrechtlicher Vorschriften ab.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Riechers

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Bezirksversammlung Harburg begrüßt das neue Bündnis für den Rad- und Fußverkehr und unterstützt das Ziel, die Mobilitätswende für Hamburg weiterhin voranzutreiben, um Klimaschutz und eine hohe Lebensqualität zu gewährleisten.

Die neu vorgeschlagenen Velorouten Neugraben - Othmarschen, Norderelbrücke (B75) – Mundsburg und Norderelbrücke (A1) - Billstedt sind für den Bezirk Harburg genauso wichtige Verbindungen wie in Richtung Neu Wulmstorf, Tötensen, Hittfeld und Meckelfeld. Um eine fährunabhängige Verbindung zu schaffen, regen wir an, zu prüfen, ob eine weitere Route zwi-schen dem alten Elbtunnel und dem Süderelbe-Raum in das Velorouten-Netz aufgenommen werden kann. Sinnvoll wäre ein Verlauf etwa auf der aktuellen Freizeitroute FR14, die für Pend-ler*innen aus dem Raum Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Heimfeld und Moorburg eine deutli-che Verkürzung gegenüber der Route über Harburg bedeuten könnte.

In Bezug auf den Winterdienst begrüßen wir den kontinuierlichen Ausbau und die Intensivierung des Winter- und Reinigungsdienstes im Radverkehrsnetz. Wir möchten aber anregen, beim Ausbau des Netzes nicht nur von der inneren Stadt auszugehen, sondern die Bezirkszentren ebenso zu Ausgangspunkten der Netzerweiterungen zu machen sowie die wichtigsten Verbin-dungen in die äußere Stadt ebenfalls zu priorisieren.

Wir erwarten zudem, dass mit dem neuen Bündnis die Einführung von Tempo 30 insbesondere auf Straßen im Veloroutennetz und im Radnetz Harburg erleichtert wird.

 

 

Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  03.05.2022

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende  nimmt zu der Stellungnahme der Bezirksversammlung  Harburg wie folgt Stellung:

 

Nachdem der Bündnistextentwurf auf der Sitzung der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende am 28. Oktober 2021 behandelt wurde, erfolgte von Dezember 2021 bis Januar 2022 eine Vorstellung in den bezirklichen Mobilitätsausschüssen durch einen Vertreter der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Am 14. April 2022 wurde der inzwischen finalisierte Text nochmals in der Senatskommission vorgestellt und anschließend an die bezirklichen Gremien zur Kenntnisnahme versandt. Die Unterzeichnung des neuen Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr ist für die erste Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

 

Dies vorangestellt, antwortet die BVM auf die Stellungnahme zum Bündnistextentwurf wie folgt:

 

Die vorgeschlagene Verbindung zwischen Altem Elbtunnel und Süderelberaum via Kattwykbrücke wurde im Bündnistext berücksichtigt.

 

Der Hinweis zum Winterdienst wurde zur Kenntnis genommen, er wird im weiteren Prozess, d. h. bei der Weiterentwicklung des Winterdienstnetzes, geprüft.

Die Einführung von Tempo 30 richtet sich nach den geltenden bundesweiten Vorschriften (Straßenverkehrs-Ordnung, StVO, bzw. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO, VwV-StVO). Eine Erleichterung für die Einrichtung von Tempo 30 hängt daher von der weiteren Entwicklung bundesrechtlicher Vorschriften ab.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Riechers

 

 

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