Stellungnahme der AfD-Fraktion zu Drucksachen 21-0105, Anhörung gem. § 28 BezVG betr. Harburger Poststraße 1, Flurstück 3181 und 21-0107, Anhörung gem. § 28 BezVG für Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Lewenwerder, Sinstorfer Kirchweg, Neuenfelder Fährdeich
Im Schreiben vom 29.08.2019 zu Drucksache 21-0105 beabsichtigt die Behörde für Inneres und Sport, den Rückbau der bislang verbliebenen Containerblöcke im Umfeld der Harburger Poststr.1 auszusetzen und 36 Wohncontainer nebst Sanitär- und Wirtschaftscontainer zur Unterbringung von bis zu 144 Personen als Erstaufnahmeeinrichtung bestehen zu lassen.
Die AfD-Fraktion widerspricht diesem Vorgehen.
Die in Hamburg verfügbaren Kapazitäten für eine Erstaufnahme von bedürftigen Personen hält die AfD-Fraktion für ausreichend. Weitere Wohncontainer leer stehen zu lassen erscheint uns nicht sinnvoll. Generell sollte die Unterbringung von Menschen in Containern verringert und außer in akuten Notsituation ganz unterlassen werden.
Mit der Drucksache 21-0107 vom 02.09.2019 wünscht die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration die Verlängerung der Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Lewenwerder 16 und 20, Sinstorfer Kirchweg 61/63 und Neuenfelder Fährdeich 80. Die bestehenden Genehmigungen laufen zwischen 11/2020 und 09/2021 aus.
Zur Gewährleistung der Unterbringung wären Reserven erforderlich.
Die Standorte könnten, sofern kein Bedarf mehr besteht, im Einvernehmen mit dem Bezirk später zurück gebaut werden.
Die AfD-Fraktion widerspricht der Verlängerung der Genehmigung.
Diese basiert auf den Ausnahmeregelungen des §246 BauGB, die Ende 2019 auslaufen. Sonderregelungen sollten generell akuten Notfällen vorbehalten bleiben. Des weiteren hält die AfD-Fraktion die von der Behörde genannte Kapazität der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg in Höhe von 29500 Plätze Ende 2020 für derzeit auskömmlich. Eingedenk der Tatsache, dass Wohnraum auf den Flächen der Unterbringung mit „Perspektive Wohnen“ kontinuierlich geschaffen wird, sollte die öffentlich-rechtliche Unterbringung in Zukunft einem geringeren Belegungsdruck unterliegen.