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Stellungnahme CDU betr. Referentenentwurf des Schulentwicklungsplanes für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg 2019

Mitteilungsvorlage öffentlich

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Gremium
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27.08.2019
Sachverhalt


 

Grundsätzlich enthält der Referentenentwurf zahlreiche Ansätze für die Fortentwicklung der Schulen im Bezirk Harburg, insbesondere unter Berücksichtigung der parteiübergreifend gewünschten Verlängerung des Schulfriedens in Hamburg.

 

Der Entwurf bleibt allerdings in einigen wesentlichen Punkten oberflächlich, unverbindlich oder unvollständig.

 

So ist beispielsweise der Begriff der Campusschule eingeführt, ohne dass an irgendeiner Stelle exakt definiert wird, welchen Inhalt räumlich und pädagogisch eine Campusschule haben sollte. So besteht grundsätzlich die Gefahr, dass hier eine neue weitere und damit zu vorhandenen Schulen konkurrierende Schulform entstehen kann. Dieses würde dem Grundsatz des Schulfriedens eindeutig widersprechen. Insoweit bedarf es im Referentenentwurf inhaltlicher Klarstellungen.

 

Der Entwurf enthält auch keine oder nur sehr wenige Aussagen zur Frage des notwendigen Schulbaus. Dieses betrifft den Schulneubau ebenso, wie die erforderliche Schulerweiterung. Hier muss sichergestellt werden, dass nicht Schulbau Hamburg unabhängig von organisatorischen und pädagogischen Inhalten und Notwendigkeiten festgelegte Programme fortführt und auf zwischenzeitliche Veränderungen auch nicht hinreichend reagiert.

 

Insbesondere ist für die Harburger Schulen sicherzustellen, dass nicht langjährige Provisorien durch Unterbringung der Klassenräume in Containern entstehen und die dazu erforderlichen Begleiträume gar nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Letztlich sind auch Fragen der Bereitstellung von Sporthallen und -flächen nicht hinreichend dargestellt. Dieses ist allerdings für die schulische Entwicklung, insbesondere die vollständige Erfüllung der vorgesehenen Stundenzahlen für den Sportunterricht, zwingend erforderlich.

 

Aus Sicht der CDU-Bezirksfraktion Harburg ergeben sich zum vorliegenden Referentenentwurf Schulentwicklungsplan 2019 folgende weitere Anmerkungen insbesondere für die Region 22:

 

Dass die zu erwartende deutliche perspektivische Steigerung der Schülerzahlen aufgrund der in dieser Region bereits bestehenden bzw. in Entwicklung befindlichen großen Wohn- und Neubaugebiete sowie aufgrund der Schließung der katholischen Schule Neugraben im Schulentwicklungsplan Berücksichtigung findet, erscheint zwingend.

 

Im Bereich der Grundschulen strebt der Schulentwicklungsplan für die Teilregion 22a sieben Grundschulen mit 33 Zügen an. Diese Planung schließt eine langfristig angelegte Neugründung einer zusätzlichen Schule ein, für die voraussichtlich drei Züge vorgesehen werden, deren Standort aber offen bleibt, was eine abschließende Gesamtbeurteilung der Planung erschwert. Auch müsste für eine solche deutlicher werden, in welcher baulichen Form die Erweiterung der einzelnen Schulen um die jeweilig geplanten Züge erfolgen soll und ob mit dieser ggf. ein Verlust von Schulhof-, Spiel- und sonstigen Flächen einhergeht bzw. ob und inwieweit sich die vorhandene Fläche pro Schüler jeweils verringern würde.

Des Weiteren ist anhand des vorgelegten Planes leider nicht ersichtlich, ob es sich bei dem jeweils angestrebten bzw. zu erweiternden Schulangebot um Grundschulen mit offenem oder aber mit gebundenem Ganztag handelt.

Gerade für die Region Fischbek ist von Seiten der BSB im Vorfeld dargestellt worden, dass die Grundschulversorgung der dortigen Neubaugebiete maßgeblich über die angestrebte Sechszügigkeit der Grundschule Ohrnsweg im Rahmen eines gebundenen Ganztagsangebotes erfolgen soll. Hierzu sind wiederholt zahlreiche Rückmeldungen und Beschwerden von Eltern sowohl aus dem bestehenden Fischbek als auch aus den Neubaugebieten an die Bezirkspolitik herangetragen worden, denen langfristig keine wohnortnahe Perspektive für eine Beschulung ihrer Kinder in einem offenen Ganztagsangebot garantiert werden konnte.

Mit Verweis auf den von der Harburger Bezirksversammlung beschlossenen Antrag vom 05.04.2019 (Drucksache 20-4733) ist aus Sicht der CDU-Fraktion ausdrücklich darauf hin zu wirken, dass hinsichtlich der Schulplanung für die Region Fischbek in ausreichender Zahl Schulangebote zur Verfügung gestellt werden, die die Wahlfreiheit für Eltern zwischen offener und gebundener Ganztagsschule sicher stellen, so dass auch für Grundschüler, deren Eltern keine verpflichtende ganztägige Beschulung ihrer Kinder wünschen, genug Plätze in angemessener Distanz („Kurze Beine, kurze Wege“) sicher zur Verfügung stehen.

 

Im Bereich der weiterführenden Schulen sieht der Schulentwicklungsplan die Neugründung einer zusätzlichen Schule für die Teilregion 22a vor, welche als sog. Campus-Stadtteilschule mit vier gymnasialen Zügen und zwei Stadtteilschulzügen geführt werden soll. Eine inhaltliche Beurteilung dieses Konzeptes und seiner Wirkungen für die Region ist anhand der bisher vorliegenden Informationen nicht möglich. Auch wenn der vorliegende Schulentwicklungsplan keinen genaueren Standort für die neu zu gründende Schule nennt, sind aus Sicht der CDU-Fraktion folgende ausdrücklich kritische Anmerkungen zu dem von der BSB bisher benannten Standort der neuen Campus-Stadtteilschule in Neuwiedenthal zu machen.

Wie im Schulentwicklungsplan ausgeführt, ergibt sich die zu erwartende Steigerung der Schülerzahlen neben den Geburtenraten maßgeblich auch aus der Entwicklung der großen Neubaugebiete innerhalb der Teilregion. Eine neue weiterführende Schule sollte entsprechend insbesondere auch die Bedarfe der Schüler aus den Neubaugebieten Fischbeker Heidbrook, Fischbeker Reethen und Elbmosaik/Vogelkamp bedienen. Eine zu erwartende wohnortnahe schulische Infrastruktur ist den Bewohnern dieser Gebiete im Rahmen der Vermarktung der dortigen Grundstücke durch die IBA wiederholt in Aussicht gestellt worden. In Kenntnis der regionalen geographischen und strukturellen Bezüge erscheint eine zusätzliche Schulgründung am Standort Neuwiedenthal für diese Zielgruppe in keiner Weise naheliegend.

Für die in unmittelbarer Nachbarschaft des Planungsstandortes befindliche, sozial-strukturell äußerst geforderte Stadtteilschule Süderelbe müssten Nachteile hinsichtlich Ausstattung, personeller Konstellation, Anwahl usw. befürchtet werden, die eine nicht zu tolerierende Schwächung einer bestehenden Schule bedeuten würden.

Auch für den Stadtteil Neuwiedenthal ergeben sich angesichts einer solchen Standortplanung erhebliche Bedenken.

Bei Betrachtung der geplanten Schülerzahlen durch Steigerung der Zügigkeit sowie Neugründung der Campus-Stadtteilschule der in dieser Region befindlichen Schulen ergibt sich für diesen Teil von Neuwiedenthal eine erhebliche Menge von Schülern auf sehr engem Raum. Eine solche Planung würde zwingend eine umfängliche und komplexe Anpassung der Verkehrsinfrastruktur sowohl für den Fahrrad- als auch für den Autoverkehr erfordern, für die bisher jedoch kein Konzept vorgelegt wurde.

Neuwiedenthal hatte als Stadtteil über Jahrzehnte mit erheblichen sozial-strukturellen Schwierigkeiten zu kämpfen, hat vor diesem Hintergrund insbesondere auch das Jugendhilfesystem vor große Herausforderungen gestellt und muss in dieser Hinsicht als hoch belastet angesehen werden. Dass inzwischen gerade auch aus Jugendhilfeperspektive eine erfreuliche Beruhigung der Situation mit positiver Prognose und Stärkung der Identität des Stadtteils erreicht werden konnte, ist maßgeblich dem Engagement und der Zusammenarbeit der Einrichtungen und Helfersysteme vor Ort und der gewachsenen Kommunikation zwischen Jugendhilfesystem und Schulen zu verdanken und hat für alle vor Ort Beteiligten über Jahre einen erheblichen Kraftaufwand bedeutet. Eine so erhebliche Steigerung der Schülerzahlen, wie sie der Schulentwicklungsplan für Neuwiedenthal auf engem Raum nun vorsieht, würde für diesen Stadtteil daher als zwingende Mindestanforderung die frühzeitige Einbeziehung der Jugendhilfe-Perspektive vor Ort in die Planung und perspektivisch die Erweiterung ihrer Kapazitäten erfordern.

 

Die Bezirksversammlung Harburg hat sich schon in der vergangenen Legislaturperiode mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, den Standort Frieda-Stoppenbrink-Schule für eine weiterführende Schule nicht nur zu überdenken und zu problematisieren, sondern darauf aus vielfältigen Gründen zu verzichten und stattdessen die weiterführenden Schulangebote näher zu den vorhandenen und zusätzlich wachsenden Wohngebieten in Neugraben-Fischbek unterzubringen. Dieses wäre zum einen zweifelsfrei in dem Neubaugebiet Fischbeker Reethen möglich und würde auch den Vorstellungen des Oberbaudirektors, einen Siedlungsmittelpunkt zu schaffen, entsprechen.

 

Darüber hinaus kommt selbstverständlich auch die Fläche und die Räumlichkeit der Katholischen Schule Neugraben an der Cuxhavener Straße für schulische Nutzung in Betracht. Diese Fläche ist zwar nicht ausreichend bemessen, um eine neue weiterführende Schule dort unterzubringen, zumal auch die vorhandenen Gebäude nicht modernen Ansprüchen ausreichend Rechnung tragen würden. Sie ist jedoch als ergänzender Standort sicherlich entwicklungsfähig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg das Gelände vom Erzbistum Hamburg zurückerwerben müsste. Die preisliche Gestaltung kann sich selbstverständlich an der seinerzeit relativ kostengünstigen Vertragsgestaltung ebenso orientieren, wie an der Beschlussfassung der Bezirksversammlung Harburg, dass freiwerdende Flächen von Katholischen Schulen, Kitas, Gemeindehäusern usw. nicht zur Sanierung von Kirchenhaushalten in wertvolles Bauland umgewandelt werden dürften.

Hamburg, am 27.08.2019

Ralf-Dieter Fischer
Fraktionsvorsitzender