21-3085.01

Stellungnahme Antrag FDP-Fraktion betr.: Hinweise auf nicht in Betrieb befindliche Rolltreppen und Fahrstühle in S-Bahnen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.10.2023
Sachverhalt

An der S-Bahnhaltestelle Neuwiedenthal wird seit Monaten gebaut, um die Haltestelle zu verschönern und zu modernisieren. Dabei ist der Fahrstuhl die ganze Zeit nicht benutzbar, obwohl er vorher funktionierte. Eine Rolltreppe nach unten gibt es nicht. Dies bedeutet, dass Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer den Bahnsteig nicht verlassen können. Auch mit Kinderwagen oder Koffern ist das Verlassen des Bahnsteigs sehr schwierig. In den S-Bahnen gibt es keinen Hinweis auf diese Situation. Aber ein solcher Hinweis wäre sehr hilfreich, da man ohne Schwierigkeiten bis nach Neugraben fahren könnte, wo Rolltreppen und Fahrstühle existieren, sodass ein Umstieg in Busse problemlos möglich ist. (Prinzipiell gilt für alle Haltestellen für alle U- und S-Bahnen im HVV, dass Hinweise auf nicht in Betrieb befindliche Rolltreppen und Fahrstühle fehlen, aber sehr hilfreich wären. Da dies jedoch über die Bezirksgrenzen Harburgs hinausreicht, soll sich hier auf den Bezirk Harburg beschränkt werden.)

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen, wie HVV und S-Bahn dafür einzusetzen, dass auf den Anzeigetafeln in den  Bussen und S-Bahnen Hinweise eingeblendet werden, an welchen Haltestellen jeweils zurzeit Fahrstühle bzw. Rolltreppen nicht in Betrieb sind und welche Alternativen es gibt.  Über das Ergebnis soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende       25.09.023

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 21-3085) wie folgt Stelung:

Die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv) weiß um die hohe Bedeutung der durchgängigen Barrierefreiheit für alle Reisenden und strebt in Zusammenarbeit mit allen Infrastrukturbetreibern innerhalb des HVV-Bediengebiets an, dass zu jedem Zeitpunkt ein möglichst barrierefreier Reiseweg gewährleistet werden kann. Wartungen und technische Defekte an Anlagen lassen sich allerdings nicht grds. ausschließen und können leider auch dazu führen, dass temporär für Reisende Umwege entstehen können, die auf einen barrierefreien Reiseweg angewiesen sind. Seit mehreren Jahren aktualisiert und veröffentlicht der hvv in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern einen dynamischen Aufzugsplan, in dem die jeweiligen Betriebszustände aller Aufzüge im hvv dargestellt werden und vor Reiseantritt eingesehen werden können.

Der Aufzugsplan ist über den Link https://www.hvv.de/aufzuege und zu finden (auch mobil auf dem Smartphone).

 

Wenn Aufzüge wegen Erneuerung, Austausch oder Reparaturen länger außer Betrieb sind, werden in dem Aufzugsplan Erläuterungen eingetragen, so dass für die Fahrgäste die Ursachen für den Ausfall nachvollziehbar sind. Sie erhalten Informationen über den geplanten Zeitraum und ggf. alternative barrierefreie Verbindungen, um diese zu nutzen.

Im Fall des Aufzuges an der S-Bahn Neuwiedenthal steht  aufgrund der Erneuerung dieses Aufzuges folgende Information im Aufzugsplan: Wird nach Erneuerung in Kürze wieder in Betrieb genommen. Die nächstgelegenen barrierefreien S-Bahn-Stationen sind Neugraben und Heimfeld. Für alternative Verbindungen steht ausßerdem die Fahrplanauskunft zur Verfügung.“

 

Weiterhin haben Fahrgäste mit der Fahrplanauskunft auf der  hvv Webseite oder in der hvv App jederzeit die Möglichkeit, barrierefreie Verbindungen abzufragen. Dabei werden Aufzüge, die nicht in Betrieb sind, berücksichtigt, so dass immer eine stufenfreie Verbindung als Ergebnis ausgegeben wird. Fahrgäste sollten in diesem Fall die Suchoption „Rollstuhl/Kinderwagen“ (hvv Webseite) oder „Handicap: Rollstuhl“ (hvv App) nutzen.

 

Daher empfiehlt der hvv insbesondere mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, vor einer Fahrt im hvv immer die Nutzung der hvv Fahrplanauskunft, um stufenfrei und bequem an ihr Ziel zu gelangen.

 

Weiterhin können Fahrgäste auf den Bahnsteigen aller U- und S-Bahn-Stationen immer auch die Informations- und Notrufsäule nutzen, um Unterstützung sowie weiterführende Informationen zu erhalten. Außerdem können der spezielle DB-Service für mobilitätseingeschränkte Menschen respektive die Kundedialoge von S-Bahn oder hvv angerufen werden.

 

Im Fahrgastinformationssystem der U-Bahn und Busse der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) werden ebenfalls für alle U-Bahn-Haltestellen die Betriebszustände der Aufzüge dargestellt. Für die S-Bahn-Stationen kann in den Bussen der HOCHBAHN aus technischen Gründen bisher nur dargestellt werden, ob eine S-Bahn-Station grundsätzlich über einen Aufzug verfügt.

 

Die Monitore in den Bussen der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) können die Aufzüge noch nicht darstellen. Im Zuge der Einführung des neuen ITCS (Intermodal Transport Control System, rechnergestütztes Betriebsleitsystem) sollen das Design und die Informationsmöglichkeiten der Monitore erweitert werden. Das Ziel ist, dann auch vorhandene Aufzüge und deren Betriebsstatus darzustellen. Beim Layout wird sich die VHH 1:1 an die HOCHBAHN angleichen, damit sich die Fahrgäste auf den Monitoren schnell orientieren können.

 

Leider nnen die Displays der S-Bahn-Züge die Verfügbarkeit der Aufzugsanlagen aus technischen Gründen nicht anzeigen. Hier ist keine entsprechende Schnittstelle vorhanden. Aktuell besteht auch nicht die Möglichkeit, diese herzustellen.

 

Die BVM befindet sich mit dem hvv und den Verkehrsunternehmen in einem fortlaufenden Austausch, um die Fahrgastinformationen auch in einem Störungsfall weiter zu verbessern.

 

Die Fahrtreppen werden in diesem Zusammenhang nicht betrachtet, weil BVM und hvv nicht davon ausgehen, dass Fahrgäste vor einer Fahrt prüfen möchten, ob eine bestimmte Fahrtreppe funktioniert oder nicht. Den Aufzügen kommt dagegen wegen der Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit immer eine besonders wichtige Bedeutung zu.

 

Gez. Heimath

F.d.R. Martens