21-2765.01

Stellungnahme Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Hempbergerweg für Kfz-Durchgangsverkehr sperren

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.05.2023
13.04.2023
Sachverhalt

Der Hempbergerweg verbindet als schmale Asphaltstraße den Appelbütteler Weg mit der Straße Hitzenbergen in Marmstorf. Es handelt sich bei ihm um keine gewidmete Straßenverkehrsfläche. Da dort aber öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt nach Auskunft der BIS (Straßenverkehrsbehörde) die StVO.

Mangels Widmung als Straßenverkehrsfläche sieht sich die örtliche Straßenverkehrsbehörde (PK 46) bisher nicht in der Lage, im Hempbergerweg besondere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen. Deshalb gilt dort Tempo 50 im Zwei-Richtungsverkehr auf einer ca. 3,50m breiten Asphaltdecke, die erhebliche Schäden aufweist. Die Tempo 30-Zonen in den angrenzenden Straßen enden jeweils mit der Wohnbebauung an bzw. nahe der Einmündung in den Hempbergerweg.

Der Hempbergerweg hat keine Funktion für das Straßennetz des Bezirkes. Er wird aber als Schleichweg genutzt, mit dem Eltern-Taxis auf dem Weg zur Grundschule Marmstorf die von 7-9 Uhr geltende Einbahnstraßenregelung am Feuerteichweg umfahren (z. B. aus der Käfersiedlung durch die verkehrsberuhigte Zone Feuerberg, dann Hitzenbergen, Hempbergerweg, Appelbütteler Weg in den Handweg zur Grundschule Marmstorf). Bei erheblichen Staulagen auf der A7 finden auch auswärtige Fahrzeuge diese Ausweichstrecke um den dann ebenfalls überlasteten Marmstorfer Ortskern zu umfahren.

Schon die Nutzung des Hempbergerweges mit Tempo 50 birgt erhebliche Gefahren, da die Strecke schadhaft ist, bei Regen und Kälte schnell glatt wird und außerdem kurvig ist und keine sicheren Straßenränder hat. Bei Gegenverkehr müssen beide Fahrzeuge einseitig die asphaltierte Fläche mit mindestens zwei Reifen verlassen. Eine Straßenbeleuchtung ist nicht vorhanden.

Während der Hempbergerweg also für den Kfz-Verkehr ungeeignet ist, wird er als sehr attraktive lokale Fuß- und Radwegstrecke von Anwohnenden, aber auch von Ausflügler*innen für Rundwege in und um das Landschaftsschutzgebiet Appelbütteler Tal genutzt.

Im Ausschuss für Mobilität und Inneres wurde bereits 2021 von der Verwaltung die Idee vorgetragen, den Hempbergerweg mit einer Durchfahrtsperre für den Kfz-Verkehr zu versehen, um Kfz-Verkehr weitgehend zu unterbinden. Die Ausschussmitglieder aller anwesenden Fraktionen standen dem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber, baten aber darum, die Zugänglichkeit landwirtschaftlicher Nutzflächen für Landwirtschaftsfahrzeuge zu erhalten.

 

Petitum/Beschluss

1.     Die örtliche Straßenverkehrsbehörde wird aufgefordert, umgehend notwendige Anordnungen für die Herstellung der Verkehrssicherheit im Hempbergerweg zu treffen. Neben einer Anordnung der Temporeduzierung auf 30 kmh sollen auch Durchfahrtsbeschränkungen oder -verbote geprüft werden.

2.     Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob der Hempbergerweg als Straßenverkehrsfläche gewidmet werden kann, um dort einen Geh- und Radweg mit besonderer Nutzungserlaubnis für landwirtschaftlichen Verkehr einzurichten. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit die missbräuchliche Nutzung als Durchgangsstraße wirksam unterbunden werden kann.

3.     Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.