21-3016.01

Stellungnahme Antrag CDU betr. Missstände durch E-Scooter

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.09.2023
Ö 6
Sachverhalt

Seit geraumer Zeit wird vielfältig darüber Klage geführt, dass auch im Bezirksamtsbereich Harburg in großem Umfang E-Scooter fehlerhaft abgestellt oder auf Fuß- oder Radwege geworfen werden. Dadurch komme es zu Gefährdungen und Unfällen. Darüber hinaus wird darüber berichtet, dass durch Nutzung von E-Scootern auch im Straßenverkehr verstärkt Unfälle festgestellt werden müssen. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, Vertreter der Polizei und des Landesbetriebs Verkehr in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, damit dort über die Unfallsituation mit E-Scootern im Bezirksamtsbereich berichtet wird. Darüber hinaus soll der Bericht auch Maßnahmen darstellen, wie das fehlerhafte Abstellen oder Ablegen von derartigen Fahrzeugen im öffentlichen Raum nachhaltig unterbunden werden kann. 

 

Hamburg, am 02.05.2023

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende         10.08.2023

 

Die Verkehrsdirektion VD 01 nimmt zum Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-3016) wie folgt Stellung:

 

Das Anliegen der Bezirksversammlung Harburg ist der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg zur Beantwortung übermittelt worden.

Im März 2023 wurde eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 22-11319 / 20.03.2023) zu diesem Themenfeld beantwortet und liegt dem Schreiben als Anlage bei.

Die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) wurde am 15.06.2019 in Kraft gesetzt. Seit dem 01. Januar 2020 werden statistisch auswertbare Daten in Euska erfasst, nachdem die erforderlichen Rahmenbedingungen seitens des Bundesamtes für Statistik geklärt waren.

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 21.03.2023 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01.01.2020 31.12.2022.

Euska bietet die Möglichkeit nach Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) auszuwerten, eine Auswertung nach dem marktüblichen Begriff „E-Scooter“ ist nicht möglich. Elektrokleinstfahrzeuge umfassen neben den sog. „E-Scootern“ z.B. auch „Segways“. Erfahrungsgemäß ist der weit überwiegende Anteil der Elektrokleinstfahrzeuge jedoch den sog. „E-Scooter“ zuzuordnen

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verkehrsdirektion die Fragen wie folgt:

Gesamtzahl der Verkehrsunfälle (VU) mit eKF-Beteiligung

 

2020

2021

2022

Gesamt

Altenwerder

 -

1

1

2

Eißendorf

4

2

7

13

Harburg

5

15

24

44

Hausbruch

 -

1

3

4

Heimfeld

2

3

9

14

Langenbek

1

1

- 

2

Marmstorf

 -

 -

1

1

Neugraben-Fischbek

 -

2

10

12

Neuland

 -

- 

1

1

nneburg

1

- 

- 

1

Sinstorf

 -

- 

1

1

Wilstorf

1

1

7

9

Bezirk Harburg gesamt

14

26

64

104

 

Anzahl der VU mit Leichtverletzten unter Beteiligung von eKF

 

2020

2021

2022

Gesamt

Altenwerder

 -

- 

1

1

Eißendorf

1

1

4

6

Harburg

4

10

19

33

Hausbruch

- 

- 

2

2

Heimfeld

- 

3

6

9

Langenbek

1

1

 -

2

Marmstorf

 -

 -

1

1

Neugraben-Fischbek

- 

2

4

6

nneburg

1

- 

 -

1

Sinstorf

 -

- 

1

1

Wilstorf

 -

1

5

6

Bezirk Harburg gesamt

7

18

43

68

 

Anzahl der VU mit Schwerverletzten unter Beteiligung von eKF

 

2020

2021

2022

Gesamt

Altenwerder

 -

1

- 

1

Eißendorf

1

 -

1

2

Harburg

 -

1

3

4

Heimfeld

- 

- 

1

1

Neugraben-Fischbek

- 

- 

1

1

Neuland

- 

- 

1

1

Bezirk Harburg gesamt

1

2

7

10

 

Bei den Verkehrsunfällen unter Beteiligung von eKF wurde keine Person getötet.

Insgesamt sind auf Hamburgs Straßen derzeit rund 21.000 E-Scooter unterwegs. Infolge ihrer
Vergleichbarkeit mit den Fahrrädern und dementsprechend zugewiesenen Verkehrsflächen
werden Elektrokleinstfahrzeuge wie Fahrräder abgestellt. Die für das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen zur Anwendung kommenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung gelten somit nicht für Elektrokleinstfahrzeuge. Unter Federführung der BIS (A 43) findet aktuell ein Austausch der Fachbehörden zur Frage weitergehender Maßnahmen im Umgang mit der Abstellsituation von E-Scootern statt. Inhalte / Ergebnisse sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht
veröffentlichungsfähig. Die BIS weist jedoch drauf hin, dass auf der repressiven Ebene bereits viel unternommen wird. So wurden 2021 bereits Maßnahmen verabredet, die im Rahmen der aktuell rechtlichen Möglichkeiten die Abstellsituation und die Verkehrssicherheit weiter verbessern sollen. Im Rückgriff auf die Generalklausel der erforderlichen Sorgfalt im Verkehr nach § 1 Abs. 2 StVO wurden durch die BIS Auffangtatbestände geschaffen, um gegen behindernd oder verkehrs-
gefährdend abgestellte E-Scooter OWi-Verfahren einzuleiten. Auf diese Weise wurden in HH
(gesamt) zwischen dem 15. Oktober 2021 und 30. April 2023 10.709 OWi-Verfahren gegen
E-Scooter im ruhenden Verkehr eingeleitet und diese im Falle einer Verkehrsgefährdung auch umgesetzt. Dabei wurden Bußgelder in Höhe von 221.948 € ausgesprochen.

Polizeikontrollen im Sinne der Fragestellung werden nicht statistisch auswertbar erfasst. Die
Polizei führt zielgerichtete Maßnahmen bezüglich eKF durch. Diese haben je nach Schwerpunkt einen präventiven oder repressiven Charakter. Zudem werden Verstöße durch eKF Nutzende im Rahmen des täglichen Dienstes festgestellt und geahndet.

Hinzu kommen die Kontrollen (ab 10/2021) des Parkraummanagements LBV.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens