20-0116

Kleine Anfrage SPD betr. Baumaßnahme Am Hohen Knäbel 13

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

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Gremium
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13.11.2019
Sachverhalt

An der Straße Am Hohen Knäbel 20 werden zurzeit im Rahmen einer Wohnhausbebauung zwei Stellplätze für PKW erstellt.

Nach einer Ortsbesichtigung zum Ende der XIX. Amtsperiode mit dem Abg. Dose, einem Vertreter des Bezirksamtes Harburg und drei weiteren Bezirksabgeordneten gehen wir davon aus, dass eine Garage, ausschließlich geeignet für einen PKW, und ein freier Stellplatz ohne Überdachung angemessen sind.

Es wurden von dem Hauseigentümer allerdings Erdarbeiten vorgenommen, die das typische Landschaftsbild vor Ort stark veränderten. Mehrere 100 Kubikmeter Erde dürften abgefahren worden sein.

Die jetzigen neuen Erdarbeiten lassen allerdings die Befürchtung zu, dass wiederum erneut die örtlichen topografischen Verhältnisse heftig verändert wurden. Es wurde von einer sanft ansteigenden Böschung zum Nachbargrundstück hin so viel abgegraben und weggeschafft, dass nun eine fast senkrechte Erdwand entstanden ist. Vor allem bei Regen ist ein Erdabbruch zu befürchten. Außerdem ist das Landschaftsbild vor Ort stark negativ verändert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Aus welchen Gründen und wann sind die Erdarbeiten vor der ersten Besichtigung genehmigt worden? (Bitte die Gründe für die Genehmigung aufführen.)
  2. Sind die deutlich weiterführenden Erdarbeiten nach der Besichtigung genehmigt worden und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
  3. Ist das Erstellen von Fundamenten mit Bewehrung genehmigt worden?
  4. Sind Auflagen zur Sicherung der „Steilwand“ zu den deutlich höher gelegenen nachbarschaftlichen Flächen seitens der Verwaltung gemacht worden?

Wenn ja, wann und in welchem Umfange?

  1. Ist ein Rückbau in Erwägung gezogen worden?
  2. Ist für die Eignung einer solchen Sicherung (Stützwand) eine Prüfung und Genehmigung der Konstruktion erforderlich und gibt es eine solche?

Wenn ja, mit welchem Datum?

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass für zwei PKW-Stellplätze in unangemessenem Umfange in die bestehende Topografie eingegriffen wurde?

Wenn nein, aus welchen Gründen?

  1. Aus welchen Gründen kann ein Bauherr, ohne dass sich daraus Konsequenzen ergeben, augenscheinlich die Verwaltung immer wieder vor vollendete Tatsachen stellen?
  2. Wann wird der immer wieder angekündigte Neubau und Ausbau der Straße „Am Hohen Knäbel“ in Auftrag gegeben und sind die Kosten für den Ausbau in vollem Umfange von dem Investor hinterlegt oder in Form einer Bürgschaft gesichert worden?

 

Jürgen Heimath

SPD - Fraktionsvorsitzender