Kleine Anfrage nach § 24 BezVG Fraktion Die Linke betr.: Jugendsprechstunden der Bezirksamtsleitung
Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN- Kinderrechtskonvention festgeschrieben und im §8 SGB VIII sowie im §33 BezVG geregelt. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, an politischen Entscheidungsprozessen, die sie und ihr Umfeld direkt betreffen, mitzuwirken. Die Partizipation junger Menschen wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv aus: Das Erleben demokratischer Prozesse und das Gefühl der Selbstwirksamkeit stärkt ihre Persönlichkeit und legt den Grundstein dafür, ein fester Teil in unserer Demokratie zu werden.
Partizipation stärkt auch die Bindung zum eigenen Stadtteil und kann dazu motivieren, selbst politisch aktiv zu werden. In Harburg gab bzw. gibt es hierzu u.a. die Jugend-Sprechstunde der Bezirksamtsleitung, bei der Kinder und Jugendliche eigene Vorschläge und Anliegen anbringen können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie viele Sprechstunden wurden seit deren Einführung durchgeführt?
2. Wo fanden die Sprechstunden jeweils statt?
3. Wurden die Jugend-Sprechstunden beworben? Wenn ja, wo und wie? Wenn nicht, wieso nicht?
4. Wie viele Kinder und Jugendliche haben sich jeweils daran beteiligt?
5. Was waren die Hauptanliegen der jungen Menschen?
6. Wie viele und welche Anliegen konnten vom Bezirksamt Harburg positiv bearbeitet werden?
7. Trägt, aus Sicht des Bezirksamtes, die Kinder- und Jugendsprechstunde zu mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei? Wenn ja, wie soll dies fortgeführt werden? Wenn nicht, wieso nicht und hat das Bezirksamt andere Ideen, um die Beteiligung zu erhöhen?
8. Wird der neue Bezirksamtsleiter diese Sprechstunden fortsetzen? Wenn ja, wo und wie? Wenn nicht, wieso nicht und plant er stattdessen ähnliche oder andere Formate?
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