21-3211

Kleine Anfrage FDP-Fraktion betr.: Drohneneinsatz in Naturschutzgebieten zum Schutz von Tieren bei Mäharbeiten

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit Langem ist es ein großes Ärgernis, dass die Landwirtschaft bei Mäharbeiten im Frühjahr Tiere, insbesondere Rehkitze, verletzt, verstümmelt oder tötet, ohne dass eine Sanktionierung erfolgt. Es ist möglich, dass dieses Verhalten gegen das Tierschutzgesetz verstößt, welches verlangt, Tieren keine unnötigen Schmerzen ohne vernünftigen Grund zuzufügen. Mäharbeiten sind sicher kein vernünftiger Grund für das tausendfache Leiden dieser Tiere, da es einfache Mittel gibt, dies zu verhindern.

Eine sehr moderne, einfache und kostengünstige Methode ist der Einsatz von Drohnen. Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass diese Methode oft verboten wird, vor allem, wenn die Mäharbeiten in Naturschutzgebieten stattfinden, da dort durch die Drohnen andre geschützte Arten, insbesondere Vögel, gestört werden könnten.

Die Frage stellt sich, ob das Verletzen, Zerschreddern und Töten von Rehkitzen naturschutzkonformer ist als der einmalige Einsatz von Drohnen?

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es auch in den Naturschutzgebieten im Bezirk Harburg Drohnenverbote?

2. Wenn ja, wie werden die Tiere bei Mäharbeiten stattdessen geschützt?

3. Wären Ausnahmegenehmigungen für einen einmaligen Drohnen Einsatz durch das Bezirksamt möglich?

4. Ist es vorgesehen oder möglich, in Naturschutzverordnungen den Einsatz von Drohnen bei Mäharbeiten zu erlauben

 a) in zukünftigen Verordnungen?

 b) in bestehenden Verordnungen durch Änderungen?