21-0028.01

Kleine Anfrage der GRÜNEN-Fraktion betr. Nutzungseinschränkungen WC-Haus Außenmühle

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.10.2019
Sachverhalt

Seit einiger Zeit befindet sich an der Nordostecke der Außenmühle  ein WC-Haus mit einigen Zusatzfunktionen wie z. B. einer Luftstation, Ladebuchsen für E-Bikes und einer Trinkwasserstelle. Während die Nutzung des Pissoires kostenlos ist, wird für die WC-Nutzung eine Gebühr verlangt. Nach einiger Zeit der Nutzung möchten wir einige Fragen zur Nutzung und zur Bewirtschaftung der Anlage stellen. Sofern möglich, bitte weitere Anlagen ebenfalls in die Antworten einbeziehen.

1.    Wie bewertet die Verwaltung die Akzeptanz des WC-Hauses im Allgemeinen? Welche Nutzungsschwerpunkte lassen sich feststellen und welche Funktionen wurden eher weniger in Anspruch genommen?

2.    Wie hoch ist der Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsaufwand der Anlagen? Welche Kosten fallen für den Betrieb bisher kalenderjährlich an? Bitte differenziert auflisten.

3.    Welche Ausfälle von einzelnen Funktionen wurden bisher verzeichnet? Derzeit scheint u. a. der Trinkwasserbrunnen an der Außenmühle außer Betrieb zu sein. Zuletzt fehlte für einige Tage auch der Luftschlauch für die Fahrradpumpe. Auch das WC wurde bereits mehrmals gesperrt. Ist der Verwaltung bekannt, welche Sperrungen / Einschränkungen aus welchen Gründen vorkamen? Wenn ja, bitte auflisten.

4.    An der Luftstation können Fahrradschlauchventile mit dem so genannten Sclaverand-System („französiches Ventil“) nicht angeschlossen werden, sondern nur so genannte Dunlop-Ventile oder Ventile mit Autoreifenventilen. Alle genannten Ventilsysteme sind aber weit verbreitet und handelsübliche Handluftpumpen lassen sich für alle drei Ventile herstellen und nutzen. Warum wurde hier ein System gewählt, das nicht für alle üblichen Ventilsysteme benutzt werden kann?

5.    Sind der Verwaltung Beschwerden oder Meldungen über Funktionsstörungen durch Bürger*innen bekannt? Wenn ja, welche und in welcher Anzahl? Gab es aufgrund eingegangener Beschwerden Änderungen an der Ausstattung oder der Bewirtschaftung der Anlage? Wenn ja, welche?

6.    Entsprechen die bisherigen Erfahrungen mit der Anlage bzw. den Anlagen den Erwartungen der Verwaltung? Wenn ja, wird über zusätzliche Standorte solcher oder vergleichbarer Anlagen nachgedacht? Wenn ja, bitte angeben. Wenn nein, bitte begründen.

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        22. Juli 2019

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 21-0028) wie folgt Stellung:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Akzeptanz des WC-Hauses im Allgemeinen? Welche Nutzungsschwerpunkte lassen sich feststellen und welche Funktionen wurden eher weniger in Anspruch genommen?
  2. Wie hoch ist der Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsaufwand der Anlagen? Welche Kosten fallen für den Betrieb bisher kalenderjährlich an? Bitte differenziert auflisten.
  3. Welche Ausfälle von einzelnen Funktionen wurden bisher verzeichnet? Derzeit scheint u. a. der Trinkwasserbrunnen an der Außenmühle außer Betrieb zu sein. Zuletzt fehlte für einige Tage auch der Luftschlauch für die Fahrradpumpe. Auch das WC wurde bereits mehrmals gesperrt. Ist der Verwaltung bekannt, welche Sperrungen / Einschränkungen aus welchen Gründen vorkamen? Wenn ja, bitte auflisten.
  4. An der Luftstation können Fahrradschlauchventile mit dem so genannten Sclaverand-System („französiches Ventil“) nicht angeschlossen werden, sondern nur so genannte Dunlop-Ventile oder Ventile mit Autoreifenventilen. Alle genannten Ventilsysteme sind aber weit verbreitet und handelsübliche Handluftpumpen lassen sich für alle drei Ventile herstellen und nutzen. Warum wurde hier ein System gewählt, das nicht für alle üblichen Ventilsysteme benutzt werden kann?
  5. Sind der Verwaltung Beschwerden oder Meldungen über Funktionsstörungen durch Bürger*innen bekannt? Wenn ja, welche und in welcher Anzahl? Gab es aufgrund eingegangener Beschwerden Änderungen an der Ausstattung oder der Bewirtschaftung der Anlage? Wenn ja, welche?
  6. Entsprechen die bisherigen Erfahrungen mit der Anlage bzw. den Anlagen den Erwartungen der Verwaltung? Wenn ja, wird über zusätzliche Standorte solcher oder vergleichbarer Anlagen nachgedacht? Wenn ja, bitte angeben. Wenn nein, bitte begründen.

Zu 1. bis 6.: Die Zuständigkeit für die Anlage liegt bei der Stadtreinigung Hamburg. Dem Bezirksamt sind weder Ausfälle oder Einschränkungen noch Beschwerden oder Meldungen über Funktionsstörungen bekannt.

 

i. V. Trispel