21-3151

Kleine Anfrage CDU betr. Kindereisenbahn

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Seit vielen Jahren ist im Bereich des Ortszentrums Neugraben in der Marktpassage und den Seitenstraßen eine Kindereisenbahn zum Einsatz gekommen, die vom Förderverein Neugraben e.V. betrieben worden ist.

 

Diese Eisenbahn ist in starkem Umfang angenommen worden. 

 

Der Stadtteilbeirat Neugraben hat insoweit noch im vergangenen Jahr gefordert, dass diese Eisenbahn im Bereich der Fußgängerzone und rund um das Marktviertel z.B. bei Festen oder an Sonnabenden verkehren soll. Insoweit wurden auch Mittel bereitgestellt, um die in erheblichem Umfang umweltbeeinträchtigende Diesellok durch einen modernen Elektroschlepper zu ersetzen, der einen emissionsarmen und lärmreduzierten Betrieb ermöglicht. 

 

Zwischenzeitlich hat der Förderverein Neugraben e.V. erhebliche Mittel investiert, um die Eisenbahn technisch zu verändern. 

 

Gleichwohl verkehrt die Eisenbahn bisher noch nicht wieder. 

 

Nach vorliegenden Informationen soll dieses daran scheitern, dass bezirkliche Dienststellen, Fachbehörden und Polizei einen Betrieb in der Fußgängerzone durch die Marktpassage nicht zulassen wollen. 

 

Wir fragen die Verwaltung: 

 

1.   Welche Finanzmittel hat der Förderverein Neugraben e.V. zwischenzeitlich für die Modernisierung der Kindereisenbahn ausgegeben?

 

2.   Aus welchen Fördertöpfen ist die Finanzierung erfolgt?

 

3.   Ist die umgebaute Bimmelbahn zwischenzeitlich einsatzfähig?

 

4.   Aus welchen Gründen ist sie gleichwohl in den letzten Monaten nicht zum Einsatz gekommen?

 

5.   Welche Bedenken haben bezirkliche Dienststellen gegen den Betrieb der Bahn nach der Modernisierung geäußert?

 

6.   Welche entsprechenden Bedenken sind von Fachbehörden geäußert worden?

 

7.   Welche konkreten Bedenken sind seitens der örtlichen Polizeidienststelle oder von übergeordneten Stellen der Innenbehörde vorgebracht worden?

 

8.   Ist dem Förderverein augenblicklich der Betrieb der Bimmelbahn untersagt im Bereich der Fußgängerzone und der Marktpassage?

 

9.   Sind alternative Fahrrouten im Ortszentrum angeboten worden?

 

10. Gegebenenfalls welche sind das und ist insoweit geprüft, ob die Fahrstrecken nicht zu Gefährdungen für die teilweise noch kleinen Kinder führen können?

 

11. Wann kann die Bevölkerung in Süderelbe damit rechnen, dass die Bimmelbahn wieder zum Einsatz kommt. 

 

Hamburg, am 13.07.2023