Kleine Anfrage CDU betr. Betreuungsgeld im Bezirksamtsbereich Harburg
Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2015 die Bestimmungen über das Betreuungsgeld für nichtig erklärt, weil die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Bund, sondern ausschließlich bei den Bundesländern liegt.
Unabhängig davon hat sich das Betreuungsgeld bundesweit seit der Einführung positiv entwickelt, wie die wachsende Zahl von Anträgen gezeigt hat.
Ich frage die Bezirksverwaltung:
Hamburg, am 03.09.2015
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender