20-0887

Kleine Anfrage CDU betr. Betreuungsgeld im Bezirksamtsbereich Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.03.2021
Sachverhalt

 

Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2015 die Bestimmungen über das Betreuungsgeld für nichtig erklärt, weil die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Bund, sondern ausschließlich bei den Bundesländern liegt.

 

Unabhängig davon hat sich das Betreuungsgeld bundesweit seit der Einführung positiv entwickelt, wie die wachsende Zahl von Anträgen gezeigt hat.

 

 

Ich frage die Bezirksverwaltung:

 

  1. In wie vielen Fällen sind seit Einführung des Betreuungsgeldes im Bezirksamtsbereich Harburg positive Leistungsbescheide ergangen?
  2. Für wie viele Kinder wurde im Bezirksamtsbereich bis 21.07.2015 Betreuungsgeld gewährt?
  3. Wie viele Anträge sind seit Einführung des Betreuungsgeldes in Harburg negativ beschieden worden?
  4. Wie viele Anträge lagen am 21.07.2015 der zuständigen Dienststelle vor, waren jedoch noch nicht abschließend beschieden worden?

 

 

Hamburg, am 03.09.2015

 

 

Ralf-Dieter Fischer              Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender