21-1271

Kinderferienprogramm/Mädchenmittel 2021

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.03.2021
Sachverhalt

Die Antragssumme auf die Mädchenmittel 2021 überschreitet innerhalb der Rahmenzuweisung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit den Ansatz (5.000 Euro) um insgesamt 1.585 Euro.

 

Bewertung / Erörterung:

 

Sollte die Ansatzsumme von 5.000 Euro weiterhin maßgeblich sein, müsste der Verteilungsansatz der Verwaltung bei den Mädchenmitteln eine entsprechende Gesamtkürzung der beantragten Mittel um insgesamt von 24,7 % vorsehen.

 

Um die Kürzung der Antragssummen zu verhindern und die Durchführung aller seitens der Träger vorgesehenen Projekte zu verwirklichen, bedarf es zusätzlicher Mittel in einer Gesamthöhe von 1.585 Euro.

 

Innerhalb des über die BV-Gestaltungsmittel finanzierten „Kinderferienprogramms 2021“ stünden hierfür noch Restmittel kompensatorisch zur Verfügung.

 

In der fachlichen Stellungnahme des Jugendamtes wurde die Bewertung abgegeben, dass alle beantragten Projekte vollen Umfang durchgeführt werden sollten, weil

 

  • mtliche Maßnahmen gerade nach oder noch innerhalb pandemiebedingter Einschränkungen und Auswirkungen für das Klientel als sehr sinnvoll erscheinen und förderlich sind,
  • eine kontraproduktive Konkurrenz zwischen den Programmplanungen einzelner Einrichtungen im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Familien vermieden werden soll.

 

Ebenso sprachen sich einstimmig die Mitglieder des UA Haushalt des JHA für eine Finanzierung des Fehlbedarfes aus den Restmitteln des Kinderferienprogramm 2021 aus.

 

 

 

 

Petitum:

 

Der Hauptausschuss wird gebeten, der fachlichen Stellungnahme sowie dem Votum des UA Haushalt zuzustimmen und an Stelle der BV zu beschließen, dass die Summe von 1.585,00 Euro aus den nicht im vollen Umfang ausgeschöpften Mitteln des Kinderferienprogramms 2021 zur Finanzierung des o.a. Fehlbedarfs bei den Mädchenmitteln verwendet werden kann.

 

Damit die Einrichtungen entsprechend und rechtzeitig planen können, ist die Angelegenheit als eilbedürftig zu bewerten, da der JHA in seiner Sitzung zum 7. April 2021 die endgültige Verteilung der Mittel beschließen sste.

 

gez. Fredenhagen