JHA _ Haushalt 2021 _ endgültige Feinverteilung der Zuwendungen 2021
Zur Vorlage für den Jugendhilfeausschuss Harburg
Feinspezifikation der Betriebsausgaben innerhalb der Rahmenzuweisungen "OKJA, FamFö, SAE" sowie Investitionen für das Jahr 2021/2022
Erläuterungen
- Nach § 37 BezVG werden in den Einzelplänen der zuständigen Fachbehörden Rahmenzuweisungen für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben veranschlagt, für die nach Entscheidung des Senats ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies sind Aufgaben, bei denen die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen können.
- Der Jugendhilfeausschuss entscheidet darüber, wie die Rahmenzuweisungen zu verwenden sind und kann eine Untergliederung des Budgets in verschiedene Maßnahmen vornehmen.
Die Budgetzuteilung auf die Maßnahmen ist in dem Fall verbindlich. Es wird der Beschluss folgender Bewirtschaftungsregelung empfohlen:
Hinweis: Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im ersten Halbjahr 2021 wurden die Zuwendungsbescheide für die geförderten Einrichtungen zunächst nur in der Zuwendungshöhe des Jahres 2020 erstellt. Nach Beschluss der Bürgerschaft über den Haushalt erstellt die Verwaltung die entsprechenden Änderungsbescheide.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den Vorschlägen der Feinspezifikation des Bezirksamtes Harburg zuzustimmen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Der Beschluss des Jugendhilfeausschuss wird nachgehend der Bezirksversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dr. Jobmann (D 3)
Feinspezifikationen OKJA, FamFö, SEA