22-0930

Haushaltsvoranschlag 2027/2028 - Anhörung der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 5.1

Sachverhalt

Die Bezirksämter erhalten von den Fachbehörden Rahmenzuweisungen für Aufgaben mit Gestaltungsspielraum. Die Fachbehörden veranschlagen einen Gesamtplanwert für alle Bezirksämter und entwickeln Aufteilungskriterien. Zu diesen Aufteilungskriterien ist den Bezirksamtsleitungen und Bezirksversammlungen gemäß § 37 Abs. 3 BezVG, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Um sicherzustellen, dass die Stellungnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt werden können, sollten die Stellungnahmen spätestens in der Januar-Sitzung der Bezirksversammlung (2026) beschlossen werden.

In Anbetracht der engen Fristsetzungen wird empfohlen zu beschließen, dass die eingehenden Schlüsselvorschläge unmittelbar zur Beratung an die Fachausschüsse sowie nachrichtlich an die Mitglieder des Haushaltsausschusses und deren Ständigen Vertretungen übermittelt werden sollen. Zu den Sitzungen der Fachausschüsse soll parallel bereits die Stellungnahme der Bezirksamtsleitung zum Schlüsselvorschlag vorgelegt werden.

Die Fachausschüsse sollen der Bezirksversammlung als Ergebnis ihrer Beratungen eine Empfehlung für eine Stellungnahme vorschlagen. Wird nur eine Kenntnisnahme durch den Fachausschuss empfohlen und durch die Bezirksversammlung festgestellt, so wird das als Verzicht auf eine eigene Stellungnahme verstanden. Es wird dann nur die Stellungnahme des Bezirksamtsleiters an die Fachbehörde übermittelt.

Die Stellungnahme zu den Schlüsselvorschlägen der Behörde für Schule, Familie, Berufsbildung erfolgt - wie in den Vorjahren durch den Jugendhilfeausschuss.

gez. Carstensen

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