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Große Anfrage GRUENE-Fraktion betr. Plötzliche Kostenexplosion des Umbaus von Jäger- und Vogteistraße

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

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14.11.2019
Sachverhalt

 

Wie in der letzte Woche in der Routinesitzung des Bezirksamtsleiters mit Vertreterinnen und Vertretern der  Bezirksfraktionen  bekannt wurde, sind die Baukosten für die Verkehrsberuhigung und den Umbau von Jäger- und Vogteistraße plötzlich um das Doppelte auf 2,8  Millionen Euro gestiegen. Dieses hat zu spontanen Aussagen der Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU in der Presse geführt, dieses Projekt auf den Prüfstand zu stellen und vorerst zu stoppen.

 

Um eine sachliche fundierte Diskussion als Ausgangspunkt möglicher Entscheidungen führen zu können, müssen Fakten zur Kostenplanung und zur plötzlichen Steigerung der Umbaukosten für alle Beteiligten transparent gemacht werden. Dabei sind die aufgrund der Beschlusslage der Bezirksversammlung durchzuführenden verkehrsberuhigenden, flankierenden Baumaßnahmen streng von den grundlegenden Sanierungsmaßnahmen wie etwa Sanierung der Fahrbahndecke der Vogteistraße zu unterscheiden.  

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

 

  1. Wer wurde wann mit der Planung für die verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Jäger- und Vogteistraße beauftragt?

 

  1. Wurde die Planung ausgeschrieben, wenn ja, wie lautet der Text der Ausschreibung und von wann ist sie?

 

a.) Gab es weitere Ausschreibungen für eventuelle Planungsänderungen? Wenn ja, wie

     lautet deren Text und von wann stammen sie?

 

b.) Wurde der Auftrag zwischenzeitlich ohne Ausschreibung abgeändert, wenn ja, wie oft

     und wann und mit welchen Änderungen? Bitte jeweils tabellarisch auflisten!

 

  1. Welche Abteilung führte die Fachaufsicht? Mit wem wurden behördenintern etwaige Änderungen abgestimmt? Bitte der tabellarischen Auflistung zu 2. zeitlich und inhaltlich zuordnen!

 

  1. Welchen Kostenrahmen sah die Beauftragung für die Planung exclusive der Durchführung der Maßnahmen vor?

 

a.)     Wurde dieser Kostenrahmen zwischenzeitlich angepasst?

 

b.)     Wenn ja, wann, in welcher Höhe jeweils mit welcher Begründung?

 

 

 

 

 

c.)      Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Kosten  in welcher Höhe und für welche

      Arbeitsschritte bzw. Planungsänderungen konkret geltend gemacht ?

 

d.)     Welche Planungen sind noch erfolgt,  aber kostenmäßig noch nicht geltend gemacht? In

       welcher Höhe und für welche Planungen im Einzelnen?

 

e.)  Mit welchen Planungskosten ist noch zusätzlich zu rechnen? Bitte jeweils nach Datum

      tabellarisch auflisten !

 

  1. Welchen Kostenrahmen sah die Beauftragung für die Durchführung der Maßnahmen vor, exclusive der Planungskosten?

 

a.)     Wurde dieser Kostenrahmen zwischenzeitlich angepasst?

 

b.)     Wenn ja, wann, in welcher Höhe, für welche Maßnahmen jeweils und mit welcher Begründung? Bitte die Maßnahmen tabellarisch in der Form darstellen, dass für jede Maßnahme, deren Änderung, Hinzukommen oder Wegfall samt deren Begründung die jeweilige Preisänderung und das Datum der Anpassungen ersichtlich sind! 

 

  1. Welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen wurden bisher mit welchen Kosten realisiert?

 

  1. Welche konkreten Gründe gab es für eine Verdopplung der veranschlagten Kosten gerade zum jetzigen Zeitpunkt?

 

a.)     Wann und auf welcher Grundlage und für welche Maßnahmen (planerisch und hinsichtlich

      der Durchführung) stellte die Behörde die immense Kostensteigerung fest? In welcher

      Höhe jeweils konkret?

 

b.)     Wie hoch ist die prozentuale Steigerung jeweils für die Planungs- und

      Durchführungskosten seit Beginn der Beauftragung?

 

c.)  Warum war zu Beginn der Planungen dieser erhöhte Kostenrahmen nicht ersichtlich?

 

  1. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung optional entbehrlich, um die Zielsetzung der BV Beschlüsse dennoch kurzfristig zu gewährleisten? Mit welchen Einsparungen ist für welche Maßnahme in welcher Höhe zu rechnen?

 

  1. Gibt es, wie in der Presse verbreitet, begründete Erkenntnisse über eine Verlagerung der Verkehrsströme und Verkehrsbelastungen durch bereits erfolgte Maßnahmen in der Jäger- und Vogteistraße  in andere Wohngebiete, die nachweisbar in erheblichem Umfang  ursächlich mit der Verkehrsberuhigung zusammenhängen? Wenn ja, welche und in welchem konkreten und nachweisbarem Ausmaß?

 

 

 

Harburg, den 17.07.2014

 

 

Jürgen Marek, Isabel Wiest, Kay Wolkau und Grüne Fraktion