20-0510.1

Gemeinsamer Antrag von CDU und SPD betr. Beratung von gemeinnützigen Trägern von Kulturarbeit - Beschlussempfehlung der Verwaltung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung sollte prüfen, aus welchem Titel es möglich ist, eine rechtliche Erstberatung für gemeinnützige Kulturträger zu finanzieren.

Das Ergebnis der Prüfung ist, dass Stadtteilkulturmittel für diesen Zweck verwendet werden können. Die Kulturschaffenden sollen innerhalb der  Erstberatung mehr Sicherheit in den steuer­rechtlichen Basics bezüglich der Planung, Antragstellung und Durchführung zukünftiger Harburger Kulturprojekte erhalten.  Ebenso dient die Beratung der Prophylaxe, um finanzielle Risiken von Vereinen bzw. Trägern, die aus Stadtteilkulturmitteln zuwendungsrechtlich bezuschusst werden, zu minimieren bzw. ausschließen zu können. Die Beratung soll die Basis bilden, damit sich die Vereine anschließend wieder ihrer eigentlichen kulturellen Arbeit widmen können.

 

 

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