Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Welche Chancen bietet des Baulandmobilisierungsgesetz für den Wohnungsbau in Harburg
Letzte Beratung: 01.11.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 1
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 07.05.2021 das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (BaulandmobilisierungsG) verabschiedet. Es soll den Kommunen die Bereitstellung von Bauland erleichtern.
Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Gemeinden ein erweitertes Vorkaufsrecht für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke erhalten. Die Möglichkeit für Gemeinden, dabei Grundstücke zum Verkehrswert zu erwerben, wird gestärkt. Dabei bedarf es möglicherweise nicht mehr in jedem Fall der Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsgebiets, wie es zurzeit im Rahmen einer Voruntersuchung in der Harburger Innenstadt und im Harburger Binnenhafen nach entsprechenden Beschlüssen des Hamburger Senats geprüft wird.
Außerdem sieht das Gesetz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Baugebot für Baulücken und ungenutzte Grundstücke vor. Dies ermöglicht den Kommunen Eigentümern eine Wohnbebauung ihrer Grundstücke vorzuschreiben.
Schließlich wird mit dem Baulandmobilisierungsgesetz mit dem sektoralen Bebauungsplan eine neue Bebauungsplankategorie geschaffen, die es ermöglichen soll, gezielte Bauleitpläne für den Wohnungsbau aufzustellen. Hiermit soll es ermöglicht werden, dass in unbeplanten Innenbereichen Pläne ausschließlich für den Wohnungsbau aufgestellt werden. Durch die thematische Beschränkung auf den Wohnungsbau sollen die Verfahren unkomplizierter und schneller werden.
In sektoralen Bebauungsplänen soll insbesondere auch festgelegt werden können, dass und in welchem Umfang öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden sollen.
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtentwicklungsausschuss über die neuen Instrumente zu berichten, die durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffen werden und wie diese Instrumente auch in Harburg dazu genutzt werden können, den Bau bezahlbaren Wohnraums noch weiter zu fördern, insbesondere in welchen Bereichen Harburgs die Verwaltung ein Potenzial für die Anwendung sektoraler Bebauungspläne sieht.
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