Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Versiegelung von Freiflächen verhindern
Letzte Beratung: 23.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.10
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.02.2021 hat die Verwaltung auf Antrag der SPD-Fraktion über die Probleme von Stein- bzw. Schottergärten im Vorgartenbereich und die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten berichtet, die Anlegung solcher “Gärten” im Vorgartenbereich zu verhindern.
Zugleich ist bei dem Bericht deutlich geworden, dass die damit einhergehenden Probleme für die Artenvielfalt, die Bodenfunktionen, die Versickerung des Regenwassers und die Aufheizung gerade im städtischen Bereich und die damit einhergehende Beeinträchtigung des Mikroklimas sich zum einen nicht nur auf den Vorgartenbereich und zum anderen nicht nur auf die Anlage von Schottergärten beziehen. Vielmehr birgt jede Art von Versiegelung nicht überbauter Flächen eines Grundstückes diese Probleme in sich.
Aus diesem Grund ist es notwendig, diese Problematik sowohl hinsichtlich zukünftiger Bauflächen zu regeln als auch Weg zu beschreiten, bereits versiegelte Flächen wieder zu entsiegeln.
Während eine verschärfte Auslegung der Regelungen in § 9 Abs. 1 und 2 Hamburgische Bauordnung eine Aufgabe der zuständigen Behörden ist, können Bebauungspläne auf Bezirksebene dahingehend gestaltet werden, dass darin klare Festsetzungen über den zulässigen Grad und die Art der Versiegelung von Flächen bzw. Über den Umfang notwendige Vegetationsflächen enthalten sind.
Derartige Festlegungen sind nicht nur in Gebieten mit hohem oder ausschließlichem Wohnanteil sondern auch in Gewerbegebieten erforderlich, in denen vor allem eine Büronutzung zu erwarten ist. Auch dort ist in vielen Vorgartenbereichen eine vermeintlich pflegefreundliche Schotter-, Kies- oder ausschließliche Pflasterlandschaft vorzufinden.
Bei der Entsiegelung bereits versiegelter Flächen wären Aufklärungs- und Informationskampagnen ebenso hilfreich wie ggf. Förderprogramme.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, zu Verhinderung der Versiegelung von Freiflächen auf Grundstücken und zur Entsiegelung von bereits versiegelten Flächen:
1. In den im Verfahren befindlichen und zukünftigen Bebauungsplänen Festsetzungen aufzunehmen, dass alle Flächen, die nicht versiegelt werden dürfen, begrünt bzw. gärtnerisch zu gestalten und Schotterflächen hier nicht zulässig sind;
2. Einen Maßnahmenkatalog hinsichtlich einer öffentlichen Information und Beratung von Grundstückseigentümern mit dem Ziel einer Minimierung der Versiegelung von Grundstücken und der Entsiegelung von bereits versiegelten Flächen zu erstellen und hierüber im Stadtentwicklungsausschuss zu berichten;
3. Sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass Förderprogramme für die Entsiegelung von versiegelten Flächen im Einfamilien- und Reihenhausbereich aufgelegt werden.
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