Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Schulschwimmen nach Corona
Mit dem Ziel, dass jedes Hamburger Schulkind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann, findet der verpflichtende Schwimmunterricht an den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 2014/15 regulär in den Klassenstufen 3 und 4 in einem Schulhalbjahr im Umfang von je 18 Schwimmeinheiten statt. In Sonderfällen kann der Schwimmunterricht auch kompakt, d.h. beide Halbjahre in der 3. oder 4. Jahrgangsstufe erteilt werden.
Während der Schließungszeiten durch die Corona-Pandemie sind alle Schwimmunterrichtsstunden ausgefallen. Dies ist erforderlich und sinnvoll gewesen. Doch ändert es nichts an der Tatsache, dass eine grundlegende Schwimmfähigkeit nicht nur zur Sicherheit der Kinder erforderlich ist, sondern auch seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung vorgesehen ist (vgl. https://www.schulsport-hamburg.de/Schulschwimmen).
Das führte dazu, dass die 4. Klassen, in denen das Schulschwimmen im zweiten Schulhalbjahr stattfinden sollten, auf den Unterricht eines halben Jahres verzichten mussten und dieser auch nicht während der Grundschulzeit nachgeholt werden kann.
Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen mussten ebenfalls auf den vorgesehenen Schwimmunterricht des zweiten Schulhalbjahres verzichten. Diesen können jedoch Möglichkeiten eingeräumt werden, dies in der vierten Klasse nachzuholen. Dafür werden jedoch zusätzliche Schwimmzeiten erforderlich sein, die seitens Bäderland Hamburg GmbH oder Verein Aktive Freizeit (VAF) angeboten werden müssen.
Wir sehen den Bedarf an Schwimmzeiten zur schulischen Grundausbildung als Priorität und fordern daher, dass diese Zeiten auch zur schulischen Nutzung angeboten werden. Gerade in Harburg leben viele Kinder, die ohne das Schulschwimmen nicht zur im Zweifelsfall lebensrettenden Schwimmfähigkeit gelangen. Deshalb sollten die Schulen vorrangig ergänzende Schwimmzeiten erhalten, bei denen der Anteil an Kindern, die ohne Schwimmfähigkeit in den Schwimmunterricht eintreten, besonders hoch ist.
Auch bestärkt uns dies in unserer Forderung nach zusätzlichen Schwimmkapazitäten durch den Bau eines Kombibades in Süderelbe.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei der Behörde für Umwelt und Energie als Aufsichtsbehörde der Bäderland GmbH sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung dafür einzusetzen, dass:
1. zusätzliche Schwimmzeiten für die Nachholung des ausgefallenen Schwimmunterrichts für die dritten Klassen eingeräumt werden.
2. der ausgefallene Schwimmunterricht im Laufe der vierten Klassen nachgeholt wird.
3. den Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen, die im zweiten Halbjahr nicht am Schwimmunterricht teilnehmen konnten, Gutscheine für Schwimmkurse der Bäderland GmbH, Verein Aktive Freizeit oder anderer Anbieter, kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, die sie zur Teilnahme an Schwimmkursen berechtigen, die mindestens zum Schwimmabzeichen in Bronze führen.
4. für die nach Punkt 3 berechtigten Schülerinnen und Schüler zusätzliche Schwimmkurse angeboten werden und hierfür auch zusätzlich kostenfreie Kompaktkurse in den unterrichtsfreien Zeiten als frei wählbare Ersatzkurse anzubieten.