21-1908

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Nachhaltigkeitsaspekte bei bezirklichen Sondernutzungen berücksichtigen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.11.2023
11.01.2022
Sachverhalt

 

Auf dem Schwarzenberg und an weiteren öffentlichen Orten im Bezirk finden unterschiedlichste Veranstaltungen statt. Dafür müssen Sondernutzungen beim Bezirksamt beantragt werden. Vor allem hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsaspekte scheinen einige der Veranstaltungen aus der Zeit gefallen, bspw. eine Stunt- & Action-Show, bei der Altfahrzeuge 'gecrasht' und Unmengen von Treibstoff verbrannt werden. Ein weiteres Beispiel sind Zirkus-Veranstaltungen mit Wildtieren, wobei an deren Haltung besonders hohe Ansprüche gestellt werden. Eine artgerechte und verantwortbare Haltung von Wildtieren im Zoo ist per se nicht möglich, weshalb sich Hamburg auch im Bundesrat für ein Verbot einsetzte.

 

Alle Veranstaltungen haben Auswirkungen auf ihr Umfeld und die Umwelt. Es finden immer Emissionen von Lärm, Licht und Substanzen statt. Die Reduktion von Abfall durch wiederverwendbares Geschirr und die Nutzung von mehrfach verwendbaren anderen Artikeln erhöht ebenfalls die Nachhaltigkeit von Veranstaltungen. Auch andere Aspekte der Nachhaltigkeit, z.B. die Einhaltung von Arbeitsschutzregeln und die Zahlung von Tariflöhnen, fallen unter diese Nachhaltigkeitsbetrachtungen.

Petitum/Beschluss


 

Das Bezirksamt Harburg wird gebeten, zuständige Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Sondernutzungen in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um über das derzeitige Genehmigungsverfahren für Sondernutzungen zu berichten.

 

Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, ob und inwieweit unterschiedliche Arten der Sondernutzungen auch bei der Genehmigungspraxis unterschiedlich behandelt werden können und inwieweit von diesen Möglichkeiten bereits jetzt schon Gebrauch gemacht wird. Dabei ist auf Nachhaltigkeitsaspekte wie Tier- und Umweltschutz sowie weitere Aspekte wie z.B. Nutzergruppen einzugehen.

 

Auch ist zu erläutern, ob und sofern möglich, wie solche Aspekte in eine Genehmigungspraxis rechtssicher eingebunden werden können. Dies betrifft sowohl die Möglichkeit zur Versagung von Genehmigungen als auch die Möglichkeit der Einordnung in ein gestaffeltes Genehmigungsgebührensystem oder einer möglichen Verpflichtung zur Erbringung von Ausgleichsleistungen durch Veranstaltende.