21-1180

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Klimafolgen in der Quartiersentwicklung

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 23.02.2021 Hauptausschuss Ö 3.5

Sachverhalt


 

Bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung Harburgs ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund der Vereinbarungen der Stadt mit der Volksinitiative “Schützt Hamburgs Grün” zukünftig kaum noch Möglichkeiten geben wird, Wohnungs- und Gewerbebau auf Grünflächen zu entwickeln, da mit der Vereinbarung und der daraus folgenden gesetzlichen Regelung die Anteile von Natur- und Landschaftsschutzgebieten aber auch der allgemeine Grünflächenanteil in Hamburg festgelegt ist und erhalten bleiben muss. 

 

Das bedeutet, dass Stadtentwicklung zukünftig hauptsächlich durch Nachverdichtung in Bestandsquartieren oder auf sogenannten Konversionsflächen stattfinden wird. 

 

Gleichzeitig sind in der Stadtplanung auch die Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen. Es müssen sowohl Maßnahmen zum Klimaschutz als auch zur Bewältigung der Klimafolgen in der Planung berücksichtigt werden. Durch den Klimawandel ist vor allem ein Augenmerk auf die Aufheizung von dichter bebauten Stadtquartieren sowie auf die Folgen von vermehrten Starkregenereignissen zu legen. 

 

Mit der Nachverdichtung von Bestandsquartieren verändern sich dort mikroklimatische Verhältnisse durch eine dichtere und ggf. auch höhere Bebauung, so dass bereits bei der Planung von Nachverdichtungspotenzialen Maßnahmen zur Klimafolgenbewältigung aber auch zum Klimaschutz mitgedacht und – soweit möglich - auch planungsrechtlich abgesichert werden müssen. 

 

In dem Prozess zur Erarbeitung eines lokalen Klimaschutzkonzepts für Harburg zur Umsetzung der Ziele des Hamburger Klimaschutzplans unter dem Motto “Klima - Harburg handelt”, ist die Frage der klimafreundlichen Stadtquartiere eines der Leitthemen.  

 

Der Klimatalk “Klimafreundliche Stadtquartiere” hatte dabei die Schwerpunkte Förderung des Holzbaus, Grünerhalt, Klimaanpassung und Biodiversität. 

 

Maßnahmen, die helfen, diese Ziele zu erreichen sind wünschenswert. Die Frage ist, welche Maßnahmen städtebaulich hierzu geeignet sind und welche Instrumente zur Verfügung stehen, um diese Maßnahmen in Bestandsquartieren im Zuge der Nachverdichtung umzusetzen. 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Stadtentwicklungsausschuss 

 

1. Über die städtebaulichen Maßnahmen zu berichten, die geeignet sind, eine Klimaanpassung im Zuge der Nachverdichtung von Bestandsquartieren vorzunehmen, um negative Auswirkungen auf die Quartiere durch Aufheizung und Starkregen zu minimieren; 

 

2. Zu berichten, welche rechtlichen und sonstigen Instrumente zur Verfügung stehen, um Maßnahmen der Klimaanpassung im Rahmen der Nachverdichtung verbindlich umzusetzen; 

 

3. Anhand eines Beispielquartiers, in dem nach dem Wohnungsbauprogramm oder aufgrund konkreter Planungen eine Nachverdichtung in erheblicher Größenordnung vorgesehen ist, die konkreten Maßnahmen für dieses Quartier aufzuzeigen. 

 

Zu dieser Vorstellung ist der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz mit einzuladen. 

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