22-1229

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Auswirkungen des Bauturbo auf den Wohnungsbau in Harburg

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 18.11.2025 Hauptausschuss Ö 5.13

Sachverhalt


Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnungssicherung, den sog. Bauturbo beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es, den Wohnungsbau zu flexibilisieren und in beschleunigten Verfahren schneller Wohnungen errichten zu können. Dazu sieht das Gesetz vor, dass Gemeinden befristet bis zu 31.12.2030 die Befugnis erhalten, Wohnungen auch in Abweichung von Bebauungsplänen genehmigen zu können. Der neu geschaffene § 246c BauGB sieht vor, dass unter Wahrung nachbarlicher Belange für den Bau von Wohnungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abgewichen werden kann.

Darüber hinaus soll auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich erleichtert werden, wenn diese im räumlichen Zusammenhang mit bebauten Bereichen stehen.

Zugleich sieht das Gesetz eine Verlängerung des Umwandlungsverbots von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnungssituation vor.

Die entscheidende Frage für die Erleichterung des Wohnungsbaus wird nunmehr die Umsetzung in der Praxis seien. Dabei ist zu klären, von welchen Festsetzungen eines Bebauungsplans in welchem Umfang abgewichen werden kann und wie die Abwägung mit öffentlichen und nachbarlichen Interessen im konkreten Fall erfolgen wird, u.a. welche öffentlichen oder nachbarlichen Interessen möglicherweise eine Nutzung des Bauturbo verhindern können.

Petitum/Beschluss


1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, auskunftsfähige Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen, um über die praktische Umsetzung und die Chancen des Bauturbo in Hamburg zu berichten.

2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Stadtentwicklungsausschuss zu berichten, in welchen Bereichen des Bezirks bei Anwendung des Bauturbo kurzfristige Möglichkeiten für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums gesehen werden und welche Auswirkungen dieser auf die Bauleitplanung haben wird.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.11.2025
Ö 5.13
Lokalisation Beta

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