22-1574

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Anwendung des Par. 17 SGB VIII bei Fällen häuslicher Gewalt gegen Väter

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt


In den vergangenen Jahren wurde zunehmend sichtbar, dass auch Männer und Väter Opfer häuslicher Gewalt werden. Gesellschaftliche Tabus sowie mangelnde Bekanntheit bestehender Hilfestrukturen erschweren es den Betroffenen, geeignete Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Schutz- und Beratungsangebote für Männer sind bundesweit bislang unzureichend etabliert – das gilt auch für Hamburg.

Seit Februar 2026 bietet die Lawaetz-Stiftung mit dem Projekt „Alivio“ erstmals Schutzplätze für Männer in Hamburg an. Darüber wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion am 09. 02. 2026 ausführlich berichtet. Auch die Opferhilfe Hamburg stellte ihr Beratungsangebot vor, wies jedoch darauf hin, dass Schutz- und Unterstützungsangebote für Männer weiterhin in nicht ausreichendem Maße vorhanden sind. Zudem verfügen bestehende Strukturen häufig über zu geringe Fachkenntnisse im Umgang mit Männern und Vätern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Nach § 17 SGB VIII sollen Mütter und Väter bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge in Trennungs- und Scheidungssituationen durch Beratung und Unterstützung gefördert werden – insbesondere, um Konflikte zu vermeiden oder zu mildern. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Elternteil selbst Opfer häuslicher Gewalt ist und dadurch mit seinen Kindern in einer besonderen Konfliktlage steht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit das Bezirksamt Harburg die Regelung des § 17 SGB VIII auf betroffene Väter in Fällen häuslicher Gewalt anwendet und ob entsprechende Fachanweisungen, Schulungen oder Datenerhebungen hierzu vorliegen.

Petitum/Beschluss


Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (bei Notwendigkeit ggf. anonymisiert) darzustellen,

1. in welchem Umfang §17SGBVIII im Bezirk Harburg auf Fälle greift/ entsprechende Angebote erfolgen, in denen Väter von häuslicher Gewalt betroffen sind,

2. welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gemäß §17SGBVIII derzeit bestehen oder vermittelt werden,

3. ob und welche Fachanweisungen oder Dienstvorschriften das Vorgehen in Fällen häuslicher Gewalt gegen Väter regeln,

4. ob und in welcher Form Mitarbeitende des Jugendamts zu Themen wie häuslicher Gewalt gegen Männer und Väter sowie deren Früherkennung sensibilisiert und geschult werden,

5. wie der Austausch und die Kooperation zwischen Jugendamt, Polizei, Opferschutzorganisationen, Familiengerichten und weiteren Fachstellen stattfinden, wenn Väter als Betroffene häuslicher Gewalt erkannt werden,

6. inwieweit das Bezirksamt beim Umgang mit Vätern von häuslicher Gewalt einen gesonderten Bedarf sieht, dort Angebote zur Prävention und im konkreten Handlungsfall auszubauen

- falls ja in welchem Umfang,

- welche externen Träger o.ä. in Frage kommen

7. ob dem Bezirk Harburg eine Bedarfsanalyse zu Beratungs- und Schutzangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Väter vorliegt und falls nicht,

- darzustellen, wie diese Umzusetzen wäre.

Um Darstellung im Ausschuss wird gebeten, um auf Nachfragen eingehen zu können.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, bis spätestens Mitte dieses Jahres folgende Daten beizubringen:

a) Anzahl der im Jahr 2024 und 2025 im Bezirk Harburg registrierten Anfragen von Vätern, die von häuslicher Gewalt betroffen waren und Unterstützung nach §17 SGB VIII erhielten.

b) Dokumentierte Fallbeispiele oder Maßnahmen, die auf der Grundlage des §17 SGB VIII Umsetzung fanden.

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