Gemeinsamer Antrag SPD - CDU betr. Wohnpflegeaufsicht
Mit Drucksache 20-3357 hat die Bezirksversammlung Harburg erneut und ergänzend beschlossen, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) aufzufordern, die Steuerung und Verantwortung der Wohnpflegeaufsicht bei den Bezirken zu belassen, die Ergebnisse des Gutachtens "Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes" zugänglich zu machen und der Bezirksversammlung ausreichend Zeit für Beratung zu haben, sowie bis zu einer Sitzung des zuständigen Fachausschusses keine Entscheidungen zu treffen.
Seitens der BGV ist das Gutachten zwischenzeitlich den Mitgliedern der Bezirksversammlung dankenswerterweise zur Kenntnis gegeben. Zu dem umfänglichen Gutachten ergeben sich weitere Fragen, die im Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration zu klären sind.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Referenten der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Integration am 15. Januar 2018 einzuladen, um über die Vorgehensweise der Evaluation und deren Ergebnisse zu berichten und zu weiteren Fragen Auskunft zu erteilen.