Gemeinsamer Antrag CDU/SPD betr. Veränderung der Wohn-Pflegeaufsicht (WPA)
Die Bezirksversammlung Harburg hat bereits mit dem interfraktionellen Antrag am 27.06.2017 deutlich gemacht, dass sie Zentralisierungsüberlegungen der Wohn-Pflegeaufsicht, insbesondere im Bereich der Regelbegehungen bei stationären Einrichtungen, nicht für sachdienlich hält und dass bei Stärkung der personellen Ressourcen und effizienter Aufgabenwahrnehmung die Wohn-Pflegeaufsicht für stationäre Einrichtungen vollständig beim jeweiligen Bezirksamt belassen werden sollte.
Bisher war aufgrund der Berichte der Bezirksverwaltung und von Vertretern des Bezirksseniorenbeirates davon auszugehen, dass die angedachte Zentralisierung unterbleibt.
Das den Überlegungen zugrundeliegende Gutachten (sogenanntes Kienbaum-Gutachten), welches von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben und im Mai 2017 abgeschlossen worden war, liegt den Bezirksversammlungen bisher unverständlicherweise nicht vor.
Nunmehr hat die BGV in einer Sitzung des Fachausschusses der Bezirksversammlung Altona am 02.10.2017 über die Inhalte des Gutachtens berichtet. Sie hat gleichzeitig mögliche bzw. bereits vorgesehene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Wohn-Pflegeaufsicht, die sich aus behördlicher Sichtweise ergeben sollten, vorgestellt. Diese Planungsabsichten, die offenbar auch kurzfristig umgesetzt werden sollen, sind nicht deckungsgleich mit dem Beschluss der Bezirksversammlung Harburg und anderer Bezirksversammlungen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Harburg nochmals und ergänzend:
I. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
1. die Verantwortung und Steuerung der WPA bei den Bezirken zu belassen,
2. die Regelprüfungen der Wohn- und Pflegeeinrichtungen durch die bezirklichen
Wohn-Pflegeaufsichten beizubehalten,
3. der Bezirksversammlung Harburg unverzüglich das vollständige Gutachten
"Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes" zu-
gänglich zu machen,
4. der Bezirksversammlung Harburg Gelegenheit zu geben, nach Vorlage des
Gutachtens ausreichende Zeit für Beratung zu haben, gegebenenfalls im
Rahmen einer Sondersitzung des zuständigen Fachausschusses (SBI) im
Dezember 2017 und zuvor keinerlei Entscheidungen zu treffen.
Hamburg, am 08.11.2017
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Jürgen Heimath Claudia Loss
Fraktionsvorsitzender Holger Böhm