Gemeinsamer Antrag CDU/SPD betr. Polizeirecht für Flüchtlingsunterbringung
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion
Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Claudia Loss, Arend Wiese, Frank Richter (SPD) und Fraktion
Die Senatskommission für Stadtentwicklung hat am 19.03.2015 festgestellt, dass weiterhin die Voraussetzungen zur Umsetzung von Notmaßnahmen nach dem SOG zur Schaffung von Plätzen für die örU und die ZEA vorliegen.
Bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach Polizeirecht hat die öffentliche Hand unverzüglich alle möglichen Schritte zu unternehmen, um diese Anwendung im Ausnahmefall zu beenden. Seit dem ersten derartigen Beschluss sind zwischenzeitlich 6 Monate vergangen, ohne dass der Senat entsprechend tätig geworden wäre.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten dem Senat mitzuteilen, dass die Anwendung des Polizeirechtes bei der Flüchtlingsunterbringung eine für Notfälle gedachte Möglichkeit darstellt, die eine Einzelfallbeurteilung voraussetzt. Eine generelle Feststellung, dass weiterhin die Voraussetzungen für eine Anwendung des Polizeirechtes vorliegen, ohne Bezug zu einer Einzelfallentscheidung, erscheint ebenso rechtlich bedenklich wie eine Anwendung von Polizeirecht auf unbestimmte Zeit. Die Anwendung des Polizeirechts darf zudem nicht dazu führen, dass die Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlungen unterlaufen werden.
Hamburg, am 23.03.2015
Ralf-Dieter Fischer Jürgen Heimath
CDU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender
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