22-0371

Gem. Antrag GRÜNE - SPD - CDU - Volt und DIE LINKE betr. Ärzt*innenstipendium

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 28.01.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 5

Sachverhalt

Harburg leidet unter einer unzureichenden Versorgungsdichte an Haus- und Fachärzt*innen. Ein wesentlicher Faktor hierfür ist die Betrachtungsweise der Kassenärztlichen Vereinigung, die ganz Hamburg als ein einziges Planungsgebiet einstuft. Obwohl die Vereinigung betont, eine wohnortnahe Versorgung anzustreben (Bedarfsplanung 2020, S. 14), geht sie gleichzeitig davon aus, dass es zumutbar ist, Ärzt*innen nördlich der Elbe mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Harburg aus zu erreichen. Aus diesem Grund wird eine regionale Planung als unnötig erachtet (Bedarfsplanung KVHH 2020, S. 14, 17). Diese Sichtweise hat zur Folge, dass sich Ärzt*innen vermehrt nördlich der Elbe niederlassen, was zu einer ungleichen Verteilung führt: Während einige Gebiete nördlich der Elbe sehr gut versorgt sind, fehlt es in Harburg an Haus- und Fachärzt*innen.

Die unzureichende ärztliche Versorgung führt zudem zu einer Überlastung der vorhandenen Praxen im Bezirk, was nicht nur die Wartezeiten verlängert, sondern auch den Druck auf das medizinische Personal erhöht. Dies kann langfristig zu einer Abwanderung der Fachkräfte führen und verschlimmert das Problem zusätzlich.

Insbesondere für die hausärztliche Versorgung ist eine wohnortnahe Betreuung von entscheidender Bedeutung. Der Weg über die Elbe stellt eine erhebliche Hürde dar, insbesondere für einkommensschwache Menschen oder Personen mit gesundheitlichen und Mobilitätseinschränkungen. Diese Situation entspricht nicht den Bedürfnissen der Bewohner*innen von Harburg.

Andere Regionen in Deutschland stehen vor ähnlichen Herausforderungen mit unzureichender ärztlicher Versorgung. In 13 Bundesländern wurden daher verschiedene Programme initiiert, um Ärzt*innen in unterversorgte Gebiete zu bringen. Ein solches Modell ist die Vergabe eines Stipendiums an Medizinstudierende, die sich im Gegenzug verpflichten, für eine bestimmte Dauer in Regionen mit niedriger medizinischer Versorgungsdichte zu arbeiten. Beispielsweise fördert das Land Brandenburg ab dem Wintersemester 2024/25 mit dem Landärzt*innenstipendium 18 Studierende mit jeweils 1000 Euro monatlich für die Regelstudienzeit, sofern sie sich verpflichten, fünf Jahre lang in ländlichen Gebieten zu praktizieren (https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium). Ein solches Modell könnte auch in Harburg und der Süderelberegion wirksam sein, um langfristig die medizinische Versorgung zu verbessern.

 

 

 

Petitum/Beschluss


 

Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, sich bei der Sozialbehörde für die Einrichtung eines Ärzt*innenstipendiums nach dem Vorbild des Landärzt*innenstipendiums einzusetzen, um mindestens jeweils einen Platz für Harburg-Kern und die Süderelberegion zu schaffen.

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