21-3556

Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Winsener Straße Nord: Radverkehrsanlagen planen und einrichten

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2024
Sachverhalt

Mit den Drucksachen 21-0489 hat die Bezirksversammlung von der damaligen Fachbehörde (BWVI) die Vorlage einer Planung für Radverkehrsanlagen im nördlichen Teil der Winsener Straße eingefordert. Die Bezirksversammlung hat in dieser Drucksache dringenden Handlungsbedarf für die Schaffung von Radverkehrsanlagen festgestellt.

In der damaligen Antwort erklärt sich die Fachbehörde zwar für zuständig, verweist aber auf anderweitigen großen Handlungsbedarf und den „prioritären Veloroutenausbau“.

Seit dem Eingang dieser Antwort wurden in der Winsener Straße südlich der Rönneburger Straße umfangreiche Straßenbauarbeiten durchgeführt, die auch dem Radverkehr auf diesem Abschnitt deutlich verbesserte Bedingungen bieten.

Umso stärker fällt daher ins Gewicht, dass nördlich der Rönneburger Straße weiterhin keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind.

Im Zuge der Arbeiten 2021/2022 standen dem Kfz-Verkehr zeitweilig nur jeweils ein Richtungsfahrstreifen im nördlichen Teil zur Verfügung. Das Bezirksamt führte in dieser Zeit eine Verkehrszählung durch, die Hinweise dazu lieferte, dass die Verkehrsmengen auch im nördlichen Abschnitt mit je einem Richtungsfahrstreifen abzuwickeln wären.

Während in der StVO weiterhin die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr als „Normalfall“ betrachtet, von dem nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf, hat das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Sommer 2023 eine Broschüre „Einladende Radverkehrsnetze“ veröffentlicht. Unmissverständlich wird dort zu einer Entflechtung der Verkehre aufgefordert (S. 4):

„Fahrrad-Klimatest und Fahrradmonitor liefern seit Jahren sehr zuverlässig ein Ergebnis: Radfahrende empfinden die gemeinsame Führung mit Kraftfahrzeugen als konfliktreich, anstrengend und gefährlich. Die Lösung liegt daher auf der Hand: Entflechten Sie die Verkehre, indem Sie eigene Wege für Radfahrende anbieten – getrennt von Fuß- und Kfz-Verkehr!“

Im bundesweiten Unfallatlas (https://unfallatlas.statistikportal.de/) werden für das Jahr 2022 im Abschnitt Hohe Straße bis Rönneburger Straße 11 Verkehrsunfälle mit Personenschäden ausgewiesen. Nur auf einigen Abschnitten der B 73 werden vergleichbar viele Unfälle verzeichnet. Diese Situation lässt sich im Grundsatz für alle Jahre bis 2016 konstatieren (Ausnahme 2020 mit generell geringerem Unfallgeschehen). Zwischen 2016 und 2022 kam es zu 15 Unfällen mit geschädigten Radfahrenden, nur die B 73 kommt auf eine vergleichbar hohe Zahl an Fahrradunfällen.

Im von der Bezirksversammlung beschlossenen Radnetz Harburg (Drs. 21-1230) ist die Strecke als bezirkliche Hauptroute ausgewiesen, denn sie bindet mit geringer Höhendifferenz die Stadtteile Wilstorf und Rönneburg an das Harburger Zentrum an.

 

 

Petitum/Beschluss

1.     Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer erneut dafür einzusetzen, dass im nördlichen Teil der Winsener Straße normgerechte Radverkehrsanlagen geschaffen werden.

2.     Dabei sollen die Erhebungen des Bezirksamtes Harburg zu den Auswirkungen einer temporären Einstreifigkeit ebenso einbezogen werden, wie der Beschluss der Bezirksversammlung Harburg zum „Radnetz Harburg“ und die kurz vor Baubeginn stehenden Wohnungsbauentwicklung im Streckenverlauf.

 

Über die Ergebnisse soll im MOBI berichtet werden.