21-1922

Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Mobilitätswende für das TU-Viertel voranbringen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 09.10.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 2.1

Sachverhalt

 

Das Wohnquartier rund um die TU Hamburg weist sehr gute Bedingungen für autoarmes oder -freies Wohnen auf. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfes sowie leistungsfähige Verbindungen per Bus, Bahn und Fahrrad ermöglichen den weitgehenden Verzicht auf private PKW-Nutzung.

Mit der Drucksache 21-0483 hat die Bezirksversammlung bereits die Verwaltung gebeten, für verdichtete Quartiere im Bezirk Parkraumkonzepte zu entwickeln. Der Problemdruck im TU-Viertel ist zuletzt angestiegen, weil von der Unteren Straßenverkehrsbehörde entgegen der abgestimmten Planung in der Denickestraße ein Halte- und Parkverbot am Fahrbahnrand angeordnet wurde.

Gleichzeitig ist zu beobachten, dass sowohl mehrere Hundert Tiefgaragenstellplätze der TU Hamburg und die Parkraumkapazitäten für Mitarbeitende des AK Harburgs bei weitem nicht ausgelastet sind.

Offensichtlich bleiben hier Potenziale für ein lebenswertes Quartier mit klarem Vorrang für den Umweltverbund im öffentlichen Raum ungenutzt.

Deshalb beantragen wir:

 

    

Petitum/Beschluss

 

1.     Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, für das TU-Viertel ein Entwicklungskonzept für den öffentlichen Raum vorzulegen, in dem folgende Grundsätze berücksichtigt werden:

a.     Vorrang für den Bus-, Rad- und Fußverkehr im öffentlichen Raum,

b.     Optimierte Nutzung bisher ungenutzter Parkraumkapazitäten der TU Hamburg und des AK Harburgs, u. a. durch Vermietungsangebote von Stellplätzen an Anwohner*innen des TU-Viertels und umliegender Straßen,

c.      Einrichtung von reservierten Stellplätzen für Car-Sharing-Angebote, sowie Berücksichtigung der Bedürfnisse des Liefer- und Handwerkerverkehrs,

d.     Herstellung von Radverkehrsverbindungen gemäß des BV-Beschlusses zum Radnetz Harburg (Drs. 21-1230), insbesondere zum Anschluss an die Veloroute 11,

e.     Erhalt, Aufwertung und wo möglich Erweiterung der öffentlichen Grün- und Erholungsflächen.

2.     Für die Planung und Umsetzung soll bei den zuständigen Fachbehörden, z. B. BUKEA und/oder BVM, nach möglicher finanzieller und personeller Unterstützung angefragt werden. Außerdem sollen die für die Umsetzung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes zuständigen Mitarbeitenden eingebunden werden.

3.     Über die geplanten verkehrlichen Maßnahmen soll im MOBI berichtet werden. Zu städtebaulichen Maßnahmen soll im SEA berichtet werden.

 

Lokalisation Beta

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