Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Fußverkehr in Harburg stärken durch Verankerung einer/eines Fußverkehrsbeauftragten
Letzte Beratung: 28.01.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 28
Mit dem „Bündnis für den Fuß- und Radverkehr“ verfolgt der Hamburger Senat die Mobilitätswende zu Gunsten des so genannten „Umweltverbundes“ aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Der Fußverkehr nimmt dabei eine besondere Rolle ein, denn letztlich beginnt und endet fast jeder Weg zu Fuß.
Derzeit befindet sich die Fußverkehrsstrategie „So geht Hamburg“ in den letzten Zügen der Abstimmung, bevor diese veröffentlicht wird (Drs. 22/14780 der Bürgerschaft).
Die Bezirksämter sind im Rahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr aufgefordert, Fußverkehrsbeauftragte zu ernennen, die analog zu den Radverkehrsbeauftragten in den Planungsverfahren die besonderen Belange des Fußverkehrs einbringen und darauf achten, dass diese berücksichtigt werden.
Nach Auskunft der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende haben bisher vier Bezirke Fußverkehrsbeauftragte benannt. Harburg gehört bisher nicht dazu. Vor dem Hintergrund wachsender urbaner Verdichtung und steigender Mobilitätsanforderungen ist es für Harburg essenziell, einen Ansprechpartner zu benennen, der die Interessen des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit in Planung und Umsetzung stärker einbringt.
Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung, eine*n Mitarbeiter*in im Fachamt Management im Öffentlichen Raum (MR) zu benennen, der/die künftig die Funktion als Fußverkehrsbeauftragte*r und Beauftragte*n für Barrierefreiheit im öffentlichen Raumwahrnehmen soll.
Die benannte Beauftragte oder der benannte Beauftragte wird insbesondere dafür verantwortlich sein, die Belange des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit in allen relevanten Planungsverfahren und -projekten zu vertreten.
Mit der Funktion sollen Möglichkeiten zur Qualifizierung und zur Vernetzung mit den Fußverkehrsbeauftragten der anderen Bezirke sowie mit den einschlägigen Stellen der Fachbehörden gewährt werden.
Die Verwaltungsleitung möge prüfen, inwieweit eine ggf. anteilige Finanzierung einer Personalressource für diesen Verantwortungsbereich außerhalb des regulären Personalkostenrahmens des Bezirksamtes möglich ist und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall wäre.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Mobilität und Inneres über die Ergebnisse zu berichten.
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