Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Förderprogramm für Fahrradabstellanlagen jetzt starten
Letzte Beratung: 15.09.2022 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 2.1
Mit der Drucksache 21/0884 hat die Bezirksversammlung beschlossen, die Aufstellung von Fahrradhäuschen zu fördern:
„Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, Erfahrungen aus den Bezirken Eimsbüttel und Nord einzuholen, ein Programm für Harburger Fahrradhäuschen zu erarbeiten und bis März 2021 im MOBI vorzustellen.
Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Der Wegfall eines PKW-Stellplatzes sowie städtebauliche oder soziale Erhaltungsverordnungen stellen keinen Hinderungsgrund für eine Sondernutzungsgenehmigung dar.
Im MOBI wird jährlich über den Stand der Fahrradhäuschen-Aufstellung berichtet. Abgelehnte Anträge werden einzeln begründet.
Es ist beabsichtigt, aus Gestaltungsmitteln der Bezirksversammlung Zuschüsse für den Bau von Fahrradhäuschen von bis zu EUR 4.000,-- zur Verfügung zu stellen. In welchem Umfang hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden können, wird in den bevorstehenden Gesprächen über die Mittel für 2021 zu klären sein.“
Zur effizienten Umsetzung dieses Beschlusses hat die rot-grüne Koalition in Abstimmung mit der Verwaltung eine Förderrichtlinie entwickelt (s. Anlage). Für die Jahre 2021-2024 werden jeweils bis zu 40.000 EUR bezirklicher Gestaltungsmittel für die Umsetzung der Fahrradhäuschenförderung reserviert. Das Ziel ist, mit den Fördermitteln etwa 700 zusätzliche Fahrradabstellplätze zu unterstützen, damit noch mehr Menschen im Alltag auf Fahrten mit privaten Kfz verzichten können.
Für die Abwicklung des Programms sind personelle Ressourcen in der Verwaltung für die fachliche Begleitung und Steuerung des Förderprogramms erforderlich. Diese werden – direkt oder mittelbar – im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes im Amt für Stadt- und Landschaftsplanung geschaffen.
1. Die Bezirksversammlung beschließt, die „Förderrichtlinie Fahrradabstellanlagen im Bezirk Harburg“ zur Umsetzung des Beschlusses 21/0884.
2. Aus bezirklichen Gestaltungsmitteln werden für die Jahre 2021-2024 jeweils bis zu 40.000 EUR für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt, unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
3. Eine Antragstellung ist ab dem 1.9.2021 bis zum 31.12.2024 möglich.
4. Die Verwaltung wird gebeten, die Verantwortung für die fachliche Begleitung und Steuerung des Förderprogramms festzulegen. Dafür können z. B. personelle Ressourcen, die im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes neu geschaffen werden, genutzt werden.
5. Über den Verlauf des Förderprogramms ist zwei Mal jährlich im MOBI schriftlich gemäß Förderrichtlinie zu berichten.
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