Gem. Antrag der GRÜNE und SPD-Fraktion betr. Fahrradhäuschen für Harburg
Die Rot-Grüne Regierungskoalition in Hamburg verspricht in ihrem Koalitionsvertrag ein „Fahrradparkkonzept“ „einschließlich eines neuen Modells für witterungs- und diebstahlgeschütztes Fahrradparken, das sowohl nutzer*innenfreundliche als auch städtebaulich verträgliche und auch so weit wie möglich platzsparende Fahrradparkmöglichkeiten in bedarfsgerechter Zahl generiert.“
Fahrradhäuschen haben sich seit 1993 in verschiedenen Bezirken Hamburgs (https://www.hamburg.de/contentblob/12450366/a994563d57da72eca4973520abffde8f/data/fahrradhaeuschen-info.pdf) und auch in anderen Städten als Maßnahme der Radverkehrsförderung etabliert (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/node/12009). Hamburg-weit stehen mittlerweile rund 400 Fahrradhäuschen.
Hierbei handelt es sich um kleine Gebäude aus Holz oder Kunststoff mit einer Grundfläche von ca. 6qm, in denen i.d.R. 12 Fahrräder senkrecht aufgehängt werden können. So sind sie ohne großen Kraftaufwand platzsparend sowie vor Regen, Vandalismus und Diebstahl geschützt verstaut. Fahrradhäuschen werden in der Regel in verdichteten Innenstadt-Quartieren im öffentlichen Raum aufgestellt, weil die Bewohner*innen der Mehrfamilienhäuser nicht über (ausreichende) Möglichkeiten zur Fahrradabstellung innerhalb ihres Hauses/Grundstücks verfügen. In Einzelfällen werden auch Fahrradhäuschen auf Privatgrundstücken aufgestellt, um den Bewohner*innen des Grundstückes eine derartige Abstellgelegenheit zu eröffnen.
Derartige Abstellmöglichkeiten erhöhen die Motivation, das Fahrrad regelmäßig zu nutzen und aufgrund der höheren Sicherheit bessere Fahrräder anzuschaffen, die wiederum zur häufigeren Nutzung motivieren.
Die Fahrradhäuschen wurden in der Vergangenheit häufig von Beschäftigungsträgern im Zuge von Qualifizierungsmaßnahmen hergestellt, mittlerweile sind aber auch private Hersteller am Markt. Sie kosten derzeit ca. 8.000 €. Auch sind mittlerweile Mechanismen auf dem Markt, die das Hochheben und Einhängen des Rades übernehmen, das bislang eine gewisse Körperkraft erforderte.
Die Finanzierung und Trägerschaft der Fahrradhäuschen läuft idR. über eine*n Antragstellende*n, der*die die Sondernutzungsgenehmigung des öffentlichen Raums beantragt, erhält und für die Aufstellung und Versicherung des Fahrradhäuschens die Verantwortung übernimmt. Die Bezirksämter in Altona, Eimsbüttel und Mitte fördern die Aufstellung von Fahrradhäuschen mit einem vierstelligen Betrag, in Nord wurde dieser kürzlich auf 4000 Euro angehoben, den Restbetrag muss der*die Antragstellende aufbringen, idR. indem er*sie diesen sowie den Versicherungsbetrag auf 12 Mitnutzer*innen des Fahrradhäuschens umlegt.
Im Bezirk Harburg kommen viele verdichtete Stadtgebiete ohne Fahrradkeller für die Aufstellung von Fahrradhäuschen in Frage. Aber auch in Reihenhaus- und Plattenbausiedlungen stehen aufgrund räumlicher Enge, Hanglage und Treppenzugängen zu den einzelnen Häusern oft keine sicheren Abstellmöglichkeiten zur Verfügung. Der Diebstahldruck wird Harburg-weit als hoch wahrgenommen.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, Erfahrungen aus den Bezirken Eimsbüttel und Nord einzuholen, ein Programm für Harburger Fahrradhäuschen zu erarbeiten und bis März 2021 im MOBI vorzustellen. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Der Wegfall eines PKW-Stellplatzes sowie städtebauliche oder soziale Erhaltungsverordnungen stellen keinen Hinderungsgrund für eine Sondernutzungsgenehmigung dar.
Im MOBI wird jährlich über den Stand der Fahrradhäuschen-Aufstellung berichtet. Abgelehnte Anträge werden einzeln begründet.
Es ist beabsichtigt, aus Gestaltungsmitteln der Bezirksversammlung Zuschüsse für den Bau von Fahrradhäuschen von bis zu EUR 4.000,-- zur Verfügung zu stellen. In welchem Umfang hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden können, wird in den bevorstehenden Gesprächen über die Mittel für 2021 zu klären sein.