20-1594.01.01

Ergänzende Antwort zur Anfrage CDU betr. Ganztagsbetreuung Schule Schnuckendrift

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.14

Sachverhalt

 

Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Michael Schaefer (CDU) und Fraktion

 

Bei der Schule Schnuckendrift handelt es sich um eine für den Süderelberaum wichtige Grundschulinstitution, die sich insbesondere auch in den letzten Jahren inhaltlich und konzeptionell sehr positiv entwickelt hat, was sich u. a. im Anwahlverhalten und in der Zufriedenheit von Eltern und Schülern zeigt.

Eine für Familien individuell wählbare, verläßliche, inhaltlich und personell tragfähige Ganztagsbetreuung mit Betreuung der Kinder in Stammgruppen sowie ein Ferienbetreuungsangebot stellen hierbei wichtige Aspekte schulischer Versorgung in Süderelbe dar.

Aktuell scheint die Ganztagsversorgung an der Schule Schnuckendrift in der bisherigen Form und Qualität aufgrund mangelnder Ressourcen gefährdet, was nachvollziehbar zu Unmut und Verunsicherung bei den betroffenen Familien führt.

 

Nach intensiven Gesprächen vor Ort ergeben sich folgende Fragen:

 

1. Warum wurde der bereits in 2013/2014 mit Zustimmung der Schulkonferenz von der Schule beantragte Wechsel von GTS (Ganztagsschule nach Rahmenkonzept) zu GBS (Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen) von Seiten der BSB abgelehnt?

Hierzu wird eine differenzierte Darstellung erbeten, welche

- inhaltlich-fachlichen

- pädagogischen

- organisatorischen

- finanziellen

- und ggf. sonstigen

Argumente die BSB zu ihrer ablehnenden Entscheidung bewogen haben.

 

2.

a) Sind der Schule die Ablehnung des Antrages sowie die o. g. Argumente schriftlich mitgeteilt worden?

b) Wenn ja, wann ist diese Mitteilung erfolgt?

c) Wenn nein, warum ist diese Mitteilung einschließlich Begründung nicht schriftlich erfolgt?

d) Wie und in welchem Umfang ist der Schule die abschlägige Entscheidung stattdessen mitgeteilt und begründet worden?

 

3.

a) Auf welcher Hierarchieebene innerhalb der BSB wird eine solche Entscheidung (Wechsel von GTS zu GBS) getroffen?

b) Wer hat die Entscheidung im konkreten Fall der Schule Schnuckendrift getroffen?

c) Wer übernimmt dafür die Verantwortung?

 

4.

a) Ist ein Wechsel von GTS zu GBS für Hamburger Schulen grundsätzlich möglich?

b) Wenn nein, warum nicht und ist dieses den Schulen vor ihrer initialen Entscheidung für ein System ausdrücklich mitgeteilt worden?

c) Hat sich die diesbezügliche Praxis (Möglichkeit eines Wechsels von GTS zu GBS) seit 2012/2013 geändert?

d) Welche formalen und/oder inhaltlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Schule von GTS zu GBS oder ggf. umgekehrt wechseln darf?

d) Gibt es andere Hamburger Schulen, die einen Wechsel von GTS zu GBS beantragt haben?

e) Wann und wie sind diese Anträge jeweils beschieden worden?

 

5.

a) Besteht von Seiten der BSB eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber einem Wechsel von Schulen von GTS zu GBS?

b) Wenn ja, warum?

 

6.

a) Kann die Schule Schnuckendrift einen Wechsel von GTS zu GBS perspektivisch erneut beantragen?

b) Wann könnte ein erneuter Antrag frühestens gestellt werden?

c) Hält die BSB ihrerseits eine Neubewertung für denkbar?

d) Wenn nein, warum nicht?

 

7.

a) Welche Hamburger Schulen sind hinsichtlich des sich aus Schülerzahl und Kess-Index ergebenden individuellen Profils mit der Schule Schnuckendrift vergleichbar? Hierzu wird jeweils um die Angabe von Schülerzahl und Kess-Index gebeten.

b) Welche dieser Schulen strukturieren die Ganztagsbetreuung mittels GTS, welche mittels GBS?

 

 

8.

a) Wie wird für die betroffenen Schüler der Schule Schnuckendrift kurzfristig eine verläßliche Ganztags- und Ferienbetreuung sichergestellt?

b) Sind hierbei Qualitätseinbußen gegenüber dem bisherigen Modell zu erwarten ?

c) Inwieweit ändert sich der Betreuungsschlüssel gegenüber dem bisherigen Modell?

d) Kann die Betreuung der Kinder in Stammgruppen dabei aufrecht erhalten werden?

e) Stellt die BSB hierfür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung?

f) Wenn ja, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum werden diese Mittel verläßlich zur Verfügung gestellt?

 

 

Hamburg, am 30.05.2016

 

 

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

FraktionsvorsitzenderMichael Schaefer

 

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