Ergänzende Antwort zur Anfrage CDU betr. Ganztagsbetreuung Schule Schnuckendrift
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.14
Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Michael Schaefer (CDU) und Fraktion
Bei der Schule Schnuckendrift handelt es sich um eine für den Süderelberaum wichtige Grundschulinstitution, die sich insbesondere auch in den letzten Jahren inhaltlich und konzeptionell sehr positiv entwickelt hat, was sich u. a. im Anwahlverhalten und in der Zufriedenheit von Eltern und Schülern zeigt.
Eine für Familien individuell wählbare, verläßliche, inhaltlich und personell tragfähige Ganztagsbetreuung mit Betreuung der Kinder in Stammgruppen sowie ein Ferienbetreuungsangebot stellen hierbei wichtige Aspekte schulischer Versorgung in Süderelbe dar.
Aktuell scheint die Ganztagsversorgung an der Schule Schnuckendrift in der bisherigen Form und Qualität aufgrund mangelnder Ressourcen gefährdet, was nachvollziehbar zu Unmut und Verunsicherung bei den betroffenen Familien führt.
Nach intensiven Gesprächen vor Ort ergeben sich folgende Fragen:
1. Warum wurde der bereits in 2013/2014 mit Zustimmung der Schulkonferenz von der Schule beantragte Wechsel von GTS (Ganztagsschule nach Rahmenkonzept) zu GBS (Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen) von Seiten der BSB abgelehnt?
Hierzu wird eine differenzierte Darstellung erbeten, welche
- inhaltlich-fachlichen
- pädagogischen
- organisatorischen
- finanziellen
- und ggf. sonstigen
Argumente die BSB zu ihrer ablehnenden Entscheidung bewogen haben.
2.
a) Sind der Schule die Ablehnung des Antrages sowie die o. g. Argumente schriftlich mitgeteilt worden?
b) Wenn ja, wann ist diese Mitteilung erfolgt?
c) Wenn nein, warum ist diese Mitteilung einschließlich Begründung nicht schriftlich erfolgt?
d) Wie und in welchem Umfang ist der Schule die abschlägige Entscheidung stattdessen mitgeteilt und begründet worden?
3.
a) Auf welcher Hierarchieebene innerhalb der BSB wird eine solche Entscheidung (Wechsel von GTS zu GBS) getroffen?
b) Wer hat die Entscheidung im konkreten Fall der Schule Schnuckendrift getroffen?
c) Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
4.
a) Ist ein Wechsel von GTS zu GBS für Hamburger Schulen grundsätzlich möglich?
b) Wenn nein, warum nicht und ist dieses den Schulen vor ihrer initialen Entscheidung für ein System ausdrücklich mitgeteilt worden?
c) Hat sich die diesbezügliche Praxis (Möglichkeit eines Wechsels von GTS zu GBS) seit 2012/2013 geändert?
d) Welche formalen und/oder inhaltlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Schule von GTS zu GBS oder ggf. umgekehrt wechseln darf?
d) Gibt es andere Hamburger Schulen, die einen Wechsel von GTS zu GBS beantragt haben?
e) Wann und wie sind diese Anträge jeweils beschieden worden?
5.
a) Besteht von Seiten der BSB eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber einem Wechsel von Schulen von GTS zu GBS?
b) Wenn ja, warum?
6.
a) Kann die Schule Schnuckendrift einen Wechsel von GTS zu GBS perspektivisch erneut beantragen?
b) Wann könnte ein erneuter Antrag frühestens gestellt werden?
c) Hält die BSB ihrerseits eine Neubewertung für denkbar?
d) Wenn nein, warum nicht?
7.
a) Welche Hamburger Schulen sind hinsichtlich des sich aus Schülerzahl und Kess-Index ergebenden individuellen Profils mit der Schule Schnuckendrift vergleichbar? Hierzu wird jeweils um die Angabe von Schülerzahl und Kess-Index gebeten.
b) Welche dieser Schulen strukturieren die Ganztagsbetreuung mittels GTS, welche mittels GBS?
8.
a) Wie wird für die betroffenen Schüler der Schule Schnuckendrift kurzfristig eine verläßliche Ganztags- und Ferienbetreuung sichergestellt?
b) Sind hierbei Qualitätseinbußen gegenüber dem bisherigen Modell zu erwarten ?
c) Inwieweit ändert sich der Betreuungsschlüssel gegenüber dem bisherigen Modell?
d) Kann die Betreuung der Kinder in Stammgruppen dabei aufrecht erhalten werden?
e) Stellt die BSB hierfür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung?
f) Wenn ja, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum werden diese Mittel verläßlich zur Verfügung gestellt?
Hamburg, am 30.05.2016
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Michael Schaefer
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
13. Juli 2016
Die Behörde für Schule und Berufsbildung beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-1594) wie folgt:
Zu 1. bis 6.
Die zuständige Behörde ist in engem Austausch mit der Schulleitung, um eine verlässliche und dauerhafte Lösung für die Ganztagsbetreuung an der Schule Schnuckendrift zu unterstützen. Die Eltern wurden seitens des Schulleiters zuletzt mit Stand 14.06.2016 darüber informiert, dass die Nachmittagsbetreuung ab dem 01.08.2016 gewährleistet sein wird. Im Übrigen wird auf die Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft zu Drs. 21/4866 verwiesen, mit der eine Vielzahl von auch finanziellen Verbesserungen für die Ganztagsschulen verbunden sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/4603 und 21/5015.
Zu 7.
Siehe Anlage.
Zu 8.
Siehe Antwort zu 1. bis 6.
gez. Timmann
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
25. Januar 2017
Die Behörde für Schule und Berufsbildung beantwortet die Anfrage der CDU- Fraktion (Drs. 20-1594) ergänzend wie folgt:
Zu 1.
Im Dezember 2013 ging ein Antrag der Schule Schnuckendrift auf Wechsel zu GBS ein. Aufgrund der kurzen Frist seit der Systemumstellung zum Ganztag (Start der Schule Schnuckendrift als GTS Schule zum Schuljahr 2013/14) wurde ein Statuswechsel von GTS zu GBS abgelehnt, um eine Stabilität der Systeme zu gewährleisten, die Entwicklungsmöglichkeiten zu stärken und Verlässlichkeit gegenüber der Elternschaft sowohl in der Schule als auch in der Region zu wahren.
Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/4603.
Zu 2.
Eine schriftliche Mitteilung erfolgte nicht. Diese erschien aufgrund der zahlreich geführten Gespräche entbehrlich. Der Schulleitung wurden hierbei seitens der zuständigen Schulaufsicht und weiteren Vertretern der zuständigen Behörde die Gründe wiederholt erläutert, alternative Umsetzungsmöglichkeiten vorgeschlagen sowie kollegiale Beratung durch einen anderen Schulleiter angeboten.
Im Übrigen siehe auch Bürgerschaftsdrucksache 21/4603.
Zu 3.
Das zuständige Referat entscheidet gemäß den Vorgaben über die Bewilligung der Anträge.
Zu 4.
Eine Antragsstellung ist grundsätzlich möglich.
Die zuständige Behörde prüft im Einzelfall.
Die Schule Kapellenweg hatte zum Schuljahr 2014/15 ebenfalls einen Antrag auf Wechsel zu GBS eingereicht. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Derzeit liegen keine Anträge von Grundschulen zum Wechsel von GTS zu GBS vor.
Zu 5. und 6.
Siehe 4.
Zu 7.
Siehe Beantwortung der ersten Anfrage vom 30.05.2016 (Drs. 20-1594).
Zu 8.
Die zuständige Behörde unterstützt die Schulleitung kontinuierlich bei der Gestaltung der Ganztagsbetreuung.
Seit dem 01.08.2016 konnte für die Ferienbetreuung und Ganztagsbetreuung an der Schule Schnuckendrift das „Deutsche Rote Kreuz“ als erfahrender Dienstleister gewonnen werden. Die Verträge über die Betreuungszeiten im Ganztag wurden am 19.07.2106 unterzeichnet. Am 20.07.2016 erhielten die Eltern der Schule Schnuckendrift den anliegenden Elternbrief.
Ziel ist es, den Ganztag an der Schule Schnuckendrift auch zukünftig so zu gestalten, dass – wie an den 77 anderen GTS-Grundschulen – ein verlässliches und pädagogisch vielfältiges Betreuungsangebot realisiert wird.
Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler am Nachmittag und in den Ferien wird auch im Schuljahr 2016/2017 sichergestellt.
Qualitätseinbußen sind nicht zu erwarten.
Die Organisation der Betreuung wird derzeit im Rahmen der Überarbeitung des Konzeptes der Schule Schnuckendrift zur Umsetzung des Ganztages neu geregelt.
Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksachen 21/4603 und 21/5015.
gez. Timmann
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