Entwurf Wohnungsbauprogramm 2026 - Zustimmung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 63.1.1
hier: Freigabe der neuen Flächen zur Behördenabstimmung
Ausgangslage/ Anlass
Das bezirkliche Wohnungsbauprogramm wird jährlich aktualisiert. Dafür schlägt die Verwaltung die anliegend dargestellten neuen Flächen zur Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm vor.
Für die verbleibenden Flächen werden ergänzend redaktionelle Änderungen (Aktualisierungen) vorgenommen, sofern sich im Rahmen der Konzeptentwicklung bis zur Beschlussfassung neue Sachstände ergeben haben (z.B. Teil-Baubeginn, erledigte Vorarbeiten, Konzeptanpassungen).
Ergänzend zu den fortzuschreibenden Flächen des Wohnungsbauprogramms 2025 werden für 2026 zwei neue Potenzialflächen mit insgesamt ca. 42 Wohneinheiten zur Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm vorgeschlagen (vgl. anliegende Steckbriefe). In beiden Fällen handelt es sich um Nachverdichtung im Bestand. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, dass im Rahmen des aktuellen Planrechts keine zusätzlichen Bauflächen in Harburg mehr verfügbar sind.
Eine Fläche für 64 Wohneinheiten in der Lüneburger Straße ist entfallen, da dort die Baumaßnahmen begonnen haben.
Beschlusslage
Wohnungsbauprogramm 2025, siehe auch:
https://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/3314366/wohnungsbauprogramm-start/
Fazit
Zur Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2026 sollen die neuen Flächenvorschläge zur Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden freigegeben werden. Das Ergebnis der Behördenabstimmung wird dem Stadtentwicklungsausschuss Harburg zusammen mit der Fortschreibung der verbliebenen Flächen zur finalen Beschlussfassung dann erneut vorgelegt.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung zu den neuen Flächenvorschlägen und um Freigabe zur Behördenabstimmung gebeten.
Heiko Stolzenburg
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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