22-0929

Entwurf Wohnungsbauprogramm 2026 - Zustimmung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 63.1.1

Sachverhalt

hier: Freigabe der neuen Flächen zur Behördenabstimmung

Ausgangslage/ Anlass

Das bezirkliche Wohnungsbauprogramm wird jährlich aktualisiert. Dafür schlägt die Verwaltung die anliegend dargestellten neuen Flächen zur Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm vor.

r die verbleibenden Flächen werden ergänzend redaktionelle Änderungen (Aktualisierungen) vorgenommen, sofern sich im Rahmen der Konzeptentwicklung bis zur Beschlussfassung neue Sachstände ergeben haben (z.B. Teil-Baubeginn, erledigte Vorarbeiten, Konzeptanpassungen).

Ergänzend zu den fortzuschreibenden Flächen des Wohnungsbauprogramms 2025 werden r 2026 zwei neue Potenzialflächen mit insgesamt ca. 42 Wohneinheiten zur Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm vorgeschlagen (vgl. anliegende Steckbriefe). In beiden Fällen handelt es sich um Nachverdichtung im Bestand. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, dass im Rahmen des aktuellen Planrechts keine zusätzlichen Bauflächen in Harburg mehr verfügbar sind.

Eine Fläche für 64 Wohneinheiten in der Lüneburger Straße ist entfallen, da dort die Baumaßnahmen begonnen haben.

Beschlusslage

Wohnungsbauprogramm 2025, siehe auch:

https://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg/3314366/wohnungsbauprogramm-start/

Fazit

Zur Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2026 sollen die neuen Flächenvorschläge zur Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden freigegeben werden. Das Ergebnis der Behördenabstimmung wird dem Stadtentwicklungsausschuss Harburg zusammen mit der Fortschreibung der verbliebenen Flächen zur finalen Beschlussfassung dann erneut vorgelegt.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung zu den neuen Flächenvorschlägen und um Freigabe zur Behördenabstimmung gebeten.

Heiko Stolzenburg

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.09.2025
Ö 63.1.1
Lokalisation Beta
Lüneburger Str.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.