21-2688

Einsatz von ehrenamtlichen Ombudspersonen in / aus anderen Bezirken

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.02.2023
Sachverhalt



Die Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg haben Ihre Arbeit aufgenommen, auch im Bezirk Harburg sind bereits die ersten beiden Ombudspersonen tätig.

 

Damit die bezirklichen Beratungsteams arbeitsfähig sind, braucht es mehr Ombudspersonen. Die Ehrenamtlichen verfügen über unterschiedliches professionelles Erfahrungs- und Expert*innenwissen, was eine umfängliche Beratung von Personen in verschiedenen Lebenslagen befördert.

 

Damit dieses spezifische Wissen nicht nur dem jeweiligen Bezirk vorbehalten ist, in dem die jeweiligen Ombudsperson berufen wurden, ist es sinnvoll, dass Ombudspersonen anlassbezogen auch in anderen Bezirken tätig werden können. Zudem könnten so einfacher Krankheits- und Urlaubsvertretungen organisiert werden.

 

Petitum/Beschluss


Vor diesem Hintergrund beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass ehrenamtliche Ombudspersonen der Kinder- und Jugendhilfe, die in einem Bezirk berufen worden sind, auch anlassbezogen in einem der anderen Bezirke tätig werden können: Der Arbeitsschwerpunkt soll im berufenden Bezirk bestehen bleiben.