Dringlichkeitsantrag CDU betr. Folgen des Verbots des Befahrens des Trelder Wegs 4 - 10 mit Fahrzeugen mit mehr als 2,5 t Gewicht
Letzte Beratung: 29.04.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 3.2
Infolge einer Bauprüfung einer unter dem Trelder Weg liegenden Tiefgarage auf Höhe einer auch als Marktplatzfläche genutzten Parkplatzfläche ordnete das Polizeikommissariat 46 als zuständige Straßenverkehrsbehörde kurzfristig das Verbots des Befahrens des Trelder Wegs 4 - 10 mit Fahrzeugen mit mehr als 2,5 t Gewicht an.
Es besteht damit die Gefahr, dass durch diese Anordnung der Straßenverkehrsbehörde die Lieferverkehre der Marktbeschicker und der anliegenden Geschäftszeile erschwert werden, was sich negativ auf die Attraktivität und Vielfalt des Wochenmarktes und damit auf das Nahversorgungszentrum auswirken könnte.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit durch das Verbot des Befahrens des Trelder Wegs 4 – 10 für Kfz über 2,5 t Gewicht die Lieferverkehre der Marktbeschicker und angrenzender Geschäfte eingeschränkt worden sind und ggf. in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kurzfristig sicherzustellen, dass Lieferverkehre zum Markt und anliegende Geschäfte gewährleistet bleiben.
Hamburg, am 24.04.2025
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