Dringlichkeitsantrag AfD betr. Lückenlose Kontrolle aller gefährdeten Lebensmittelmärkte im Bezirk Hamburg-Harburg mit besonderem Augenmerk auf Hygiene und Lebensmittelsicherheit
Letzte Beratung: 27.01.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 16
Die amtliche Lebensmittelkontrolle in Hamburg wird von den bezirklichen Verbraucherschutzämtern durchgeführt. Veterinäre, Lebensmittelkontrolleure und Verwaltungsfachleute kontrollieren Betriebe, die in Hamburg Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Sie leiten bei Verstößen gegen Hygienevorschriften oder lebensmittelrechtliche Vorschriften Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und führen diese durch. Strafverfolgungsbehörden werden bei Verdacht einer Straftat eingeschaltet.
Nach offiziellen Angaben der Stadt ist das Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung, Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen. So liegt insbesondere in der Kontrolle der Lebensmittel und Hygiene in Betrieben, Gaststätten und Verkaufsständen des Lebensmitteleinzelhandels ein besonderer Fokus. Darauf haben sich auch bereits 2014/19 die Harburger SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Diese Forderung hat nach einem aktuellen Vorfall in der Harburger Innenstadt offensichtlich noch immer ihre Gültigkeit. Die Vorwürfe gegen den Betreiber reichen nach einem Artikel des Abendblatts vom 14. November von einem nicht genehmigten Kühlhaus und einer Bäckerei bis zum Verdacht auf Gammelfleisch. Der gesamte Fleischbestand der Schlachterei wurde vernichtet. Zudem könnten Veränderungen am Bau das Gebäude einsturzgefährdet und den Brandschutz und die Sicherheit gefährdet haben. Gegen einen Teil des Personals wurden Strafverfahren eingeleitet und bei einem Teil besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland. Beteiligt an der Kontrolle waren die für die Bauaufsicht und die Lebensmittelsicherheit zuständigen Fachämter mit der Polizei und der Handwerkskammer.
Die Bürger Harburgs haben ein Recht auf saubere und sichere Lebensmittel und die Unternehmer das Recht auf einen fairen Wettbewerb.
Die Bezirksversammlung möge beschließen, dass die für Lebensmittelüberwachung zuständigen Stellen im Bezirk Harburg ihren Fokus bei den Kontrollen auf besonders gefährdete Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels liegen. Dazu zählen insbesondere Betriebe, die schnell verderbliche Lebensmittel anbieten. Dies sind vor allem tierische Produkte wie rohes Fleisch, Geflügel, Fisch und Milchprodukte, sowie Speisen mit rohem Ei, wie Mayonnaise oder bestimmte Süßspeisen. Auch geschnittene Produkte wie zerkleinertes Obst, Sprossen und vorgeschnittene Salatmischungen gehören dazu, da sie durch die größere Oberfläche schneller mit Keimen belastet werden können.
Nach Einschätzung bzw. Bedarf sind die zuständigen Stellen, die den baulichen Zustand und Brandschutz sowie die Konzession des Betriebes überprüfen, miteinzubeziehen. Gleiches gilt zu den Beschäftigungsverhältnissen und dem Aufenthalt des Personals des zu überprüfenden Betriebs.
Es ist ein gemeinsames Kontrollteam unter Federführung des Bezirksamtes einzurichten. Als Orientierung dient der jüngst geschilderte Vorfall im Bezirk Harburg.
Die Ergebnisse der Kontrollen sind lückenlos in einem jährlichen Bericht dem zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung vorzulegen.
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