22-1261

Dringlichkeitsantrag AfD betr. Bebauungsplan Marmstorf 10 ändern - Rechtssicherheit für Bewohner schaffen

Antrag

Letzte Beratung: 02.12.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 3.2

Sachverhalt

Das betreffende Gebiet Nymphenweg 30 ist laut Bebauungsplan Marmstorf 10 von 1968 als Grünfläche Dauerkleingärten festgesetzt. Die südlich anschließende Fläche war in dem gleichen Bebauungsplan vorgesehen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Krankenhaus und somit als Bebauung vorgesehen. Zwischenzeitlich wurde mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Marmstorf 29 im Jahre 2017 diese Nutzung in ein Wohngebiet geändert und reduziert. Das Gebiet Nymphenweg 30 war von der Änderung nicht betroffen, daher gilt hier nach wie vor die Ausweisung Dauerkleingärten, obwohl sich der Nutzungsbestand zwischenzeitlich mit behördlicher Duldung in Richtung Dauerwohnen entwickelt hatte. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass bei der Überplanung des Landschaftsschutzgebietes, das ursprünglich auch die Fläche Nymphenweg 30 beinhaltete, dieser Bereich nunmehr ausgenommen wurde und insofern einer Nutzung nichts entgegenstehen würde.

In Hamburg herrscht Wohnungsnot und daher sind alle Beteiligten gut beraten, auch neue und alternative Wohnformen zu ermöglichen. Hierfür könnte die bauplanerische Absicherung des Gebietes Nymphenweg 30 ihren Beitrag leisten. Dort befindet sich eine große Anzahl (ca. 80) von Erstwohnsitzen und es bestünde die gute Möglichkeit, auch aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, diese planerisch abzusichern. Der Bereich befindet sich nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet und die landschaftsplanerischen Vorgaben beschränken sich gemäß der Auskunft des Senats darauf, das Landschaftsbild zu erhalten. Dem kann über entsprechende Festsetzungen eines Bebauungsplanes Rechnung getragen werden.


Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Nymphenweg Marmstorf

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