Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 19.05.2026
Die gesetzlichen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gelten gleichermaßen für private wie öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer. Während Bürgerinnen und Bürger zur regelmäßigen Prüfung und gegebenenfalls kostenintensiven Sanierung ihrer Abwasserleitungen verpflichtet werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang das Bezirksamt Wandsbek bei seinen eigenenGebäuden den gesetzlichen Vorgaben nachkommt und bereits nachgekommen ist.
Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Große Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion Drs. 23/03567 „Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen: Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet – hält sich der Senat selbst an die Regeln?“ von Bedeutung, in der erhebliche Defizite bei öffentlichen Liegenschaften thematisiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 03.07.2026
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 30.06.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Anlage
Bei den Dienstgebäuden haben acht Gebäude, und damit 34,78 % des Gebäudebestandes den Dichtigkeitsnachweis nicht erreicht. Es ist bis Ende 2026 geplant, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, damit die Dichtigkeit nachgewiesen werden kann.
In Bereich der Sportstätten haben 16 Liegenschaften den Dichtheitsnachweis bisher nicht erreicht. Das entspricht 55,17 % der in diesem Bereich insgesamt geprüften Liegenschaften.
Ziel ist es, sämtliche Sanierungsmaßnahmen für die Dienstgebäude bis Ende 2026 und für den Bereich der Sportstätten bis Ende 2027 abzuschließen, um die erforderlichen Dichtheitsnachweise zu erlangen.
BFB:
Der Senat hat in Drs. 23/3567 darauf hingewiesen, dass die Daten nicht zentral aufbereitet vorliegen und über eine Behördenabfrage zusammengeführt werden mussten. Dies erfolgte in Umfang und Qualität in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit. Die in Drs. 23/3567 fehlenden Angaben zum Bezirksamt Wandsbek sind auf einen Übertragungsfehler zurückzuführen, der mittlerweile über einen Senatsbeschluss im Verfügungswege (SiV) geheilt und der Hamburgischen Bürgerschaft am 25. Juni 2026 zugeleitet wurde.
Bezirksamt Wandsbek:
Seit 2020 wurden 52 Dichtheitsprüfungen vorgenommen.
Bezirksamt Wandsbek:
Bei den Gebäuden im Duvenstedter Triftweg 201, 251 und Kupferredder 54 sind Sammelgruben vorhanden. Das Verwaltungsgebäude in der Walddörfer Straße 273 wurde abgerissen und wird neu gebaut.
Bezirksamt Wandsbek:
Fehlanzeige
Bezirksamt Wandsbek:
Auf Basis der am 16. Februar 2022 durchgeführten Dichtigkeitsprüfung wurden und werden strukturierte Sondierungs- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Fahrplan gliedert sich wie folgt:
Bezirksamt Wandsbek:
Die genaue Verteilung und Art der festgestellten Mängel an den Entwässerungsanlagen des Rathauses Wandsbek sind der detaillierten Übersicht im Anhang („Anlage Statistik Schadensverteilung von 2023“) zu entnehmen.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen (Kategorien I bis III) wurde auf Basis der technischen Auswertungen vorgenommen. Die genaue Zuordnung der Schadensbilder zu den jeweiligen Prioritätenstufen ist ebenfalls der beigefügten Schadensstatistik entnommen („Anlage Statistik Schadensverteilung von 2023“).
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, das Vorgehen steht im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Seit der Übernahme des Objektes im Jahr 2024 durch die KG VHG wurden akute und kurzfristig zu behebende Schäden im Sinne des Umwelt- und Gewässerschutzes sowie gemäß den entsprechenden Vorgaben des Umweltbundesamtes sofort beseitigt. Mängel und Schäden mit geringerer Priorität (Prio II und III) werden im Rahmen der kontinuierlichen Maßnahmenplanung entsprechend der personellen Kapazitäten und der Budgetplanung sukzessive abgearbeitet.
Bezirksamt Wandsbek:
Für die Sanierungsmaßnahmen waren ursprünglich Kosten in Höhe von rund 350.000 Euro (350 T€) angesetzt. Aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek werden diese Kosten vertragsgemäß durch den Eigentümer des Objektes getragen.
Bezirksamt Wandsbek:
Mit einem vollständigen Abschluss aller Arbeiten ist – vorbehaltlich der Bereitstellung und des Zuflusses weiterer erforderlicher Mittel – Ende 2027 zu rechnen.
Liste bezirkl. Liegenschaften (zu Frage 1)
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