Bebauungsplanverfahren Wilstorf 40 (Musilweg) - Zustimmung zur Schlussabwägung
hier: 1. Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
2. Zustimmung zur Feststellung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung
Mit dem Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für kerngebietstypisch geprägte Nutzungen mit einer Aufwertung und Neuordnung des Areals zur Stärkung der Funktion als Nahversorgungszentrum für Wilstorf in Verbindung mit Wohnungsbau geschaffen werden.
Dabei sind die Ansiedlung einer lokalen Grundversorgung als Ersatz des vorhandenen Einzelhandels sowie weitere Fachmärkte (z.B. Zeitschriftenkiosk, Apotheke, Drogerie) vorgesehen. Zugleich soll in den Obergeschossen attraktiver Wohnraum mit den dafür notwendigen Stellplätzen entstehen.
Die durchgeführte Umweltverträglichkeitsvorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. So werden durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes die Schutzgüter Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Luft, Klima, Biotop- und Artenschutz nicht im erheblichen Maße betroffen. Zudem sind keine erheblichen Verschlechterungen verkehrsbedingter Schall- und Luftschadstoffimmissionen im Gebiet sowie keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf andere bestehende zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten. Demzufolge besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich.
Aufgrund von Planungsänderungen des Investors, die die Grundzüge der Planung berührten, wurde der Bebauungsplan nochmal ausgelegt. Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 27. April bis zum 29. Mai 2015 ging eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf ein, die nicht berücksichtigt wurde.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplans zuzustimmen und die Vorlage an die Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
____________________________
Jörg Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.