Bebauungsplanverfahren Wilstorf 40 (Musilweg)
Hier: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Mit dem Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für kerngebietstypisch geprägte Nutzungen mit einer Aufwertung und Neuordnung des Areals zur Stärkung der Funktion als D-Zentrum für Wilstorf in Verbindung mit Wohnungsbau geschaffen werden.
Dabei ist die Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums mit Getränkefachhandel sowie Drogeriemarkt als Ersatz des vorhandenen Einzelhandels vorgesehen. Zugleich soll in den Obergeschossen attraktiver Wohnraum mit den dafür notwendigen Stellplätzen entstehen.
Die Erstellung eines Umweltberichtes sowie ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im § 13a BauGB Verfahren nicht erforderlich.
Die übergeordnete städtebauliche Entwicklung wird von den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans nicht beeinträchtigt. Daher werden der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst.
Die Grobabstimmung erfolgte am 04. Februar 2013. Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung sowie der Durchführung einer ÖPD am 31. Januar 2013 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls einstimmig am 22. Mai 2013 bestätigt. Die Trägerbeteiligung wurde vom 19. Dezember 2013 bis zum 13. Januar 2014 durchgeführt. Der AK I fand am 03. März 2014 statt.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt den Bebauungsplanentwurf im Juni 2014 öffentlich auszulegen.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, einen Beschluss über die Vorlage und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.
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