Bebauungsplanverfahren Harburg 77 (Hafenquartier-Neuländer Straße) - Einleitung
Letzte Beratung: 04.05.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Betreff: Bebauungsplanentwurf Harburg 77 (Hafenquartier-Neuländer Straße)
1. Zustimmung zur Einleitung
2. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Harburg 77 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Entwicklung des Areals der ehemaligen „New York Hamburger Gummi-Waaren
Compagnie“ geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst einen historisch geprägten
Industriestandort im Harburger Binnenhafen, dessen Bestandsgebäude teilweise unter
Denkmalschutz stehen. Die besondere Qualität des Standorts liegt in seiner Lage am
Harburger Binnenhafen sowie in der identitätsstiftenden historischen Bausubstanz. Durch die
Entwicklung eines städtebaulich durchlässig gestalteten Quartiers mit Gassen und
Verbindungen zum südlich angrenzenden Quartier „Neuländer Quarree“ kann ein attraktives
Arbeitsumfeld mit eigenständiger städtebaulicher Prägung entstehen.
Für das Plangebiet gilt der Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg
(Baupolizeiverordnung) in der Fassung vom 28. Dezember 1954. Im Baustufenplan ist der
Bereich des Plangebiets als „Industriegebiet“ ausgewiesen. Die Darstellungen spiegeln die
historisch gewachsene Nutzung des Harburger Binnenhafens als Produktions- und
Umschlagstandort wider.
Zudem liegt das Plangebiet im Änderungsbereich (September 1960) des vorgenannten
Baustufenplans. Für den Geltungsbereich ergeben sich hieraus jedoch keine zusätzlichen
oder modifizierten Festsetzungen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Entwicklungsraums Harburger Binnenhafen. Für die
Flächen entlang der Neuländer Straße und der Hannoverschen Straße stellt das
Rahmenkonzept Harburger Binnenhafen eine gewerblich geprägte Nutzung mit
mehrgeschossiger Bebauung dar. Die Entwicklung des Binnenhafens ist insgesamt durch eine
funktionale Gliederung sowie eine schrittweise Transformation von gewerblich-industriell
geprägten Flächen hin zu differenzierten Quartiersstrukturen vorgesehen. Die entsprechenden
Konzepte stellen jedoch keine verbindlichen Bauleitpläne dar.
Das Plangebiet ist darüber hinaus Teil der vorbereitenden Untersuchung östlicher
Binnenhafen / Harburger Innenstadt für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach §
165 Abs. 4 BauGB durch den Senat. Der in dem Zusammenhang erarbeitete Rahmenplan soll
voraussichtlich im Frühjahr 2026 durch die Bürgerschaft beschlossen werden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Im weiteren Verfahren sind
insbesondere die Belange des Denkmalschutzes, des Immissionsschutzes und der
Altlastensanierung zu berücksichtigen. Aufgrund der bestehenden Belastungen des Standorts
sind entsprechende Untersuchungen und Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden
erforderlich.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich
Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen sowie den
Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Heiko Stolzenburg
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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