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Bebauungsplanverfahren Harburg 77 (Hafenquartier-Neuländer Straße) - Einleitung

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 04.05.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2

Sachverhalt

Betreff: Bebauungsplanentwurf Harburg 77 (Hafenquartier-Neuländer Straße)

1. Zustimmung zur Einleitung

2. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Harburg 77 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen

r die Entwicklung des Areals der ehemaligen „New York Hamburger Gummi-Waaren

Compagnie“ geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst einen historisch geprägten

Industriestandort im Harburger Binnenhafen, dessen Bestandsgebäude teilweise unter

Denkmalschutz stehen. Die besondere Qualität des Standorts liegt in seiner Lage am

Harburger Binnenhafen sowie in der identitätsstiftenden historischen Bausubstanz. Durch die

Entwicklung eines städtebaulich durchlässig gestalteten Quartiers mit Gassen und

Verbindungen zum südlich angrenzenden Quartier „Neuländer Quarree“ kann ein attraktives

Arbeitsumfeld mit eigenständiger städtebaulicher Prägung entstehen.

r das Plangebiet gilt der Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg

(Baupolizeiverordnung) in der Fassung vom 28. Dezember 1954. Im Baustufenplan ist der

Bereich des Plangebiets als „Industriegebiet“ ausgewiesen. Die Darstellungen spiegeln die

historisch gewachsene Nutzung des Harburger Binnenhafens als Produktions- und

Umschlagstandort wider.

Zudem liegt das Plangebiet im Änderungsbereich (September 1960) des vorgenannten

Baustufenplans. Für den Geltungsbereich ergeben sich hieraus jedoch keine zusätzlichen

oder modifizierten Festsetzungen.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Entwicklungsraums Harburger Binnenhafen. Für die

Flächen entlang der Neuländer Straße und der Hannoverschen Straße stellt das

Rahmenkonzept Harburger Binnenhafen eine gewerblich geprägte Nutzung mit

mehrgeschossiger Bebauung dar. Die Entwicklung des Binnenhafens ist insgesamt durch eine

funktionale Gliederung sowie eine schrittweise Transformation von gewerblich-industriell

geprägten Flächen hin zu differenzierten Quartiersstrukturen vorgesehen. Die entsprechenden

Konzepte stellen jedoch keine verbindlichen Bauleitpläne dar.

Das Plangebiet ist darüber hinaus Teil der vorbereitenden Untersuchung östlicher

Binnenhafen / Harburger Innenstadt für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach §

165 Abs. 4 BauGB durch den Senat. Der in dem Zusammenhang erarbeitete Rahmenplan soll

voraussichtlich im Frühjahr 2026 durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Im weiteren Verfahren sind

insbesondere die Belange des Denkmalschutzes, des Immissionsschutzes und der

Altlastensanierung zu berücksichtigen. Aufgrund der bestehenden Belastungen des Standorts

sind entsprechende Untersuchungen und Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden

erforderlich.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich

Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen sowie den

Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

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Heiko Stolzenburg

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Hamburg Neuländer Str. Neuländer Str. Hannoversche Str.

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