20-1701.01

Antwort zur kleinen Anfrage Neue Liberale betr. Mehr Licht ins Dunkle um Harburgs Beachclub-wer wusste wann was um die Kaimauern am Treidelweg und wie geht es weiter?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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15.10.2019
Sachverhalt

In dieser Sommersaison gibt es in Harburg keinen Beachclub. Die zunächst vorgesehene Verlegung des beliebten Veritas Beachclub am Veritaskai zum Treidelweg kommt nicht mehr in Betracht, da der statische Nachweis zur Tragfähigkeit der dort vorhandenen Kaimauer nicht geführt werden konnte.

 

Ein solcher Nachweis war angeblich aufgrund aktueller Gutachterergebnisse notwendig geworden, nachdem alle Beteiligten 2015 aufgrund eines älteren Gutachtens aus 2007 davon ausgegangen waren, dass provisorische Maßnahmen ausreichen würden, um die Schwächen der Holzspundwand im Unterwasserbereich der Kaimauer am Treidelweg ausgleichen zu können. 

 

Über die Frage, wer wann was um die Vorgänge am Treidelweg und die mangelnde Tragfähigkeit der Kaimauern wusste, kursieren unterschiedliche Gerüchte und Darstellungen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wann wurde von Seiten des Bezirksamts oder anderer Stellen erstmals die Notwendigkeit einer detaillierten Kaimaueruntersuchung gegenüber Herrn Hornbacher angesprochen? Wurde deutlich gemacht, dass die avisierte Nutzungsmöglichkeit von dem Ergebnis der Untersuchung abhängen würde? Wenn ja: Gibt es diesen Hinweis schriftlich bzw. ist er in geeigneter Form protokolliert, von wann ist der Hinweis, wer hat die Korrespondenz geführt?

 

2.  Wer hat wann (genaues Datum), in welcher Behörde, in welcher Abteilung und mit wessen Weisung ein entsprechendes aktuelles Gutachten für die Zustandsuntersuchung der Kaimauer am Treidelweg in Auftrag gegeben?

 

a)      Wurde dieses Gutachten ausgeschrieben? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

b)      Wie lautete der genaue Gutachterauftrag? Welche Prüfgegenstände umfasst es insgesamt? Bitte auflisten.

c)       Was hat das Gutachten gekostet?

d)      Wann lagen der Verwaltung Ergebnisse bzw. abschließende Ergebnisse des Gutachtens vor?

 

3. Wer wurde wann, von wem und in welcher Form über das Ergebnis des Gutachtens zum Kaimauerzustand informiert? (Bitte auflisten nach Name, Datum, Form der Korrespondenz im Einzelfall, ob protokolliert/belegt oder nicht!) Wie und wann geschah das insbesondere Herrn Hornbacher betreffend? Wie und wann wurde der Bezirksamtsleiter informiert? Wann wurden/werden die Ergebnisse den Bezirksabgeordneten vorgestellt?

 

4. Lag der Informations-Termin über das Ergebnis des Gutachtens vor oder nach Abschluss des Pachtvertrages durch Herrn Hornbacher für den Treidelweg? Wieviel Zeit verging ggf. zwischen dem Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber und der Information von Herrn Hornbacher?

 

5.  Sofern es rechtlich und tatsächlich geeignete Alternativstandorte gibt: Sind diese bereits in der Vermarktung oder könnte diese ggf. aufgeschoben werden? Wurde die LIG bereits über den möglichen Bedarf einzelner Flächen als Ausweichstandort informiert?

 

6. Welcher aktuelle Stand hat derzeit das Baugenehmigungsverfahren Beachclub am Treidelweg? Welche aktuellen Fristen gelten? Bitte um detaillierte Darstellung des Verfahrensstandes. Wurde bereits eine Nutzungsuntersagung erteilt?

 

 

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy

 

Harburg, 12.08.2016

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

25. August 2016

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der Neuen Liberalen (Drs. 20-1701) wie folgt Stellung:

 

 

1. Wann wurde von Seiten des Bezirksamts oder anderer Stellen erstmals die Notwendigkeit

einer detaillierten Kaimaueruntersuchung gegenüber Herrn Hornbacher angesprochen? Wurde deutlich gemacht, dass die avisierte Nutzungsmöglichkeit von dem Ergebnis der Untersuchung abhängen würde? Wenn ja: Gibt es diesen Hinweis schriftlich bzw. ist er in geeigneter Form protokolliert, von wann ist der Hinweis, wer hat die Korrespondenz geführt?

 

Die Notwendigkeit einer Kaimaueruntersuchung wurde im Gespräch beim Dezernenten für Wirtschaft, Bauen und Umwelt am 19.03.2015 angesprochen. Gesprächsgrundlage war ein allen Beteiligten bekannter Plan des Bezirksamts, auf dem schriftlich vermerkt               ist "Vor Belastung der Kaimauer muss der aktuelle Zustand der Holzpfahlgründung überprüft werden."   

Am 19.03.2015 wurde gegenüber Herrn Hornbach die Einschätzung abgegeben, dass der Standort - vorbehaltlich einer Prüfung im Baugenehmigungsverfahren - grundsätzlich denkbar wäre für eine Nutzung als Gaststätte. Im Gespräch wurde auf den maroden Zustand der Kaimauer und das Erfordernis des statischen Nachweises im Baugenehmigungsverfahren hingewiesen. Der Vermerk dieses Gespräches wurde Frau und Herrn Hornbacher sowie deren Architekt, Herrn Franke, am 20.03.2015 von der zuständigen Mitarbeiterin des Amtes für Stadt- und Landschaftsplanung per Mail zugesandt. Im Gespräch am 26.11.2015 bei der Bauprüfabteilung (WBZ 2) wurde dem Antragsteller erneut erläutert, dass " die Einrichtungen am Uferbereich standsicher nachgewiesen werden müssen". Das Protokoll hat der Antragsteller am 30.11.2015 per mail von dem bei WBZ 2 zuständigen Mitarbeiter erhalten.

 

2. Wer hat wann (genaues Datum), in welcher Behörde, in welcher Abteilung und mit wessen Weisung ein entsprechendes aktuelles Gutachten r die Zustandsuntersuchung der Kaimauer am Treidelweg in Auftrag gegeben?

 

Das Gesamtgutachten Bauwerksinspektion Binnenhafen (für alle Uferbefestigungen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes) wurde am 28.05.2015 vom Bezirksamt Harburg, vertreten durch die Abteilung Tiefbau, Wasserwirtschaft MR 23, vergeben.

Das Gutachten wurde beauftragt, da alle Ingenieurbauwerke nach DIN 1076, Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken, jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen sind. Das Teilgutachten Treidelweg ist ein Teil des Gesamtgutachtens.

 

 

a) Wurde dieses Gutachten ausgeschrieben? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

 

Das Gutachten wurde nach den Vergaberichtlinien der FHH ausgeschrieben und   vergeben.

 

b) Wie lautete der genaue Gutachterauftrag? Welche Prüfgegenstände umfasst es insgesamt? Bitte auflisten.

 

Die unterschiedlichen Uferbefestigungen sind von Land- und Wasserseite im Hinblick auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu bewerten (nur optische Begutachtung, keine statische Berechnung).

Von allen Prüfbereichen ist ein digitaler Plan anzufertigen, in den die Einzelschäden eingezeichnet werden müssen.  Die Schäden sind mit Fotos zu dokumentieren.

Zu jedem Bauwerk muss ein Erläuterungsbericht mit Beurteilung und Empfehlung zur Schadensbehebung abgegeben werden.

r einen Teil der Prüfbereiche ist eine Unterwasseruntersuchung durch Taucher vorzusehen.

 

c) Was hat das Gutachten gekostet?

 

Die Kosten für das Gesamtgutachten Binnenhafen belaufen sich auf 150.457,58 € netto.

Anteilige Kosten für einzelne Prüfabschnitte können nicht ausgewiesen werden.

 

d) Wann lagen der Verwaltung Ergebnisse bzw. abschließende Ergebnisse des Gutachtens vor?

 

Der Vorabzug zum Prüfbereich Treidelweg lag dem Bezirksamt am 13.01.2016 vor. In der vom Gutachterbüro unterschriebenen Fassung lag das Teilgutachten am 03.02.2016 vor. Das Gesamtgutachten Binnenhafen lag abschließend am 14.03.2016 vor.

 

3. Wer wurde wann, von wem und in welcher Form über das Ergebnis des Gutachtens zum

Kaimauerzustand informiert? (Bitte auflisten nach Name, Datum, Form der Korrespondenz im Einzelfall, ob protokolliert/belegt oder nicht!) Wie und wann geschah das insbesondere Herrn Hornbacher betreffend? Wie und wann wurde der Bezirksamtsleiter informiert? Wann wurden/werden die Ergebnisse den Bezirksabgeordneten vorgestellt?

 

13.01.2016  Eingang des Vorabzugs zum Teilgutachtens Treidelweg beim Bezirksamt

19.01.2016Die Abteilung Tiefbau, Wasserwirtschaft MR 23 informiert die Bauprüfabteilung WBZ 2  mündlich

19.01.2016WBZ 2 informiert die LORENZ Gruppe (Architekt von Herrn Hornbacher) telefonisch

20.01.2016Der Leiter des Abschnitts Wasserwirtschaft informiert den Fachamtsleiter MR mündlich

27.01.2016Der Fachamtsleiter MR und der Abschnittsleiter Wasserwirtschaft informieren den Dezernenten mündlich

03.02.2016 Eingang des vom Gutachterbüro unterschriebenen Teilgutachtens Treidelweg bei der Wasserwirtschaft; unmittelbar danach Information des Bezirksamtsleiters im Rahmen von Routinebesprechung.

03.02.2016Der Abschnittsleiter der Wasserwirtschaft leitet das Teilgutachten per Mail an das Büro WKC (Statikbüro, das im Auftrag der LORENZ Gruppe mit der Beach-Club-Planung beauftragt ist).

15.02.2016Der Dezernent für Wirtschaft Bauen Umwelt informiert den Stadtplanungsausschuss über den Bauantrag zum Beach Club und über die Verschlechterung des Kaimauerzustands nach der letzten Untersuchung 2007.

22.02.2016Information über die Untersuchungsergebnisse und Erörterung der Lösungsmöglichkeiten in der Fachamtsleiterrunde des Dezernats Wirtschaft Bauen Umwelt mündlich

06.04.2016Gespräch bei der statischen Prüfstelle der HPA zur Festlegung der Anforderungen an den statischen Nachweis für das Baugenehmigungsverfahren in  Anwesenheit  der Eheleute Hornbacher. Das Gespräch wurde vom Abschnitt Wasserwirtschaft organisiert. Ergebnis des Gesprächs war, dass die Anforderungen an den statischen Nachweis für  die Eheleute Hornbacher nicht wirtschaftlich umzusetzen sind.

 

 

4. Lag der Informations-Termin über das Ergebnis des Gutachtens vor oder nach Abschluss des Pachtvertrages durch Herrn Hornbacher für den Treidelweg? Wieviel Zeit verging ggf. zwischen dem Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber und der Information von Herrn Hornbacher?

 

Das Bezirksamt hat mit Herrn Hornbacher keinen Pachtvertrag abgeschlossen.

 

Der Pachtvertrag wurde am 30.10.2015 zwischen der Sprinkenhof GmbH und Herrn Hornbacher abgeschlossen.

 

Das Bezirksamt hat den Architekten der Eheleute Hornbacher am 19.01.2016 innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Eingang des Vorabzugs zum Gutachten über die Probleme informiert. Die Weiterleitung des unterschriebenen Gutachtens an den Statiker der Beach-Club-Betreiber erfolgte noch am Tage des Eingangs im Bezirksamt (siehe Antwort zu Frage 3)

 

 

5. Sofern es rechtlich und tatsächlich geeignete Alternativstandorte gibt: Sind diese bereits in

der Vermarktung oder könnte diese ggf. aufgeschoben werden? Wurde die LIG bereits über

den möglichen Bedarf einzelner Flächen als Ausweichstandort informiert?

 

 

Der LIG hatte auf Initiative des Bezirksamts das Baufeld 4A Kanalplatz Ecke Blohmstraße hinter der alten Fischhalle freigemacht und die dort vorliegenden Mietverträge mit den Nutzern gekündigt, einen Betrieb mit 5 Arbeitsplätzen und einen weiteren Pächter  verlagert,  um  den Beachclub dorthin verlegen zu können. Mit Schreiben vom 15.01.2015 teilte der LIG H/SL mit, dass von einem Vertragsabschluss für die Verlagerungsfläche Baufeld 4A mit Hornbacher ausgegangen wird.

Herr Hornbacher hat schließlich eine Verlagerung dorthin abgelehnt und sich für die zweite denkbare Alternative Treidelweg entschieden. Das Baufeld 4A wurde daraufhin der Fraunhofer-Gesellschaft zur Errichtung des CML angeboten und steht für eine Beachclub-Nutzung auch temporär nicht mehr zur Verfügung.

Nach Scheitern der kurzfristigen Verlagerungsmöglichkeit an den Treidelweg aufgrund des Kaimauerzustandes hat das Bezirksamt 9 weitere Flächen untersucht, von denen 2 grundsätzlich geeignet sind:

 

a.)  Das Baufeld 3B Zitadellenstraße/Lotseplatz (ehem. Standort der blauen IBA-Container) stand kurzfristig für die Saison 2016 und möglicherweise auch für die nächsten Sommer zur Verfügung. Bezirksamt und LIG haben im Frühjahr 2016 Einvernehmen               darüber erzielt, dass diese Fläche kurzfristig zu ähnlichen Konditionen wie die frühere Beachclubfläche angeboten werden soll (Beachclubbetrieb ohne Vergnügungsstättennutzung jeweils befristet auf die aktuelle Sommersaison). Die Vermarktung muss dazu nicht aufgeschoben werden, da zwischen Grundstücksvermarktung und Projektrealisierung ohnehin meist einige Jahre liegen. Dies wurde den Eheleuten Hornbacher in einem Gespräch beim Dezernenten für Wirtschaft, Bauen und Umwelt am 10.05.2016 erläutert. Die Beachclubbetreiber äerten sich aufgrund der Nähe zur neuen Wohnbebauung skeptisch und haben bis heute nicht verbindlich zu dieser Offerte Stellung bezogen.

 

b.) Als langfristiger Beachclub-Standort kommt die Fläche an der Süderelbe außerhalb der Hochwasserschutzlinie nördlich des Dampfschiffsweges in Betracht. Das Bezirksamt hat diese Fläche den Eheleuten Hornbacher in dem Gespräch am 10.05.2016 vorgestellt               und in der Zeit danach diverse Gespräche und Ortsbesichtigungen mit dem LSBG und Fachbehörden geführt. Die Realisierungsmöglichkeit ist nicht abschließend geklärt, erscheint aber nicht aussichtslos. Eine langfristige Beachclubnutzung auf dieser Fläche müsste ausgeschrieben werden. Dieser Standort kommt der Idee eines Clubs am Strand am nächsten. Den Eheleuten Hornbacher war die Fläche zu abgelegen.

6. Welcher aktuelle Stand hat derzeit das Baugenehmigungsverfahren Beachclub am Treidelweg? Welche aktuellen Fristen gelten? Bitte um detaillierte Darstellung des Verfahrensstandes. Wurde bereits eine Nutzungsuntersagung erteilt?

 

Der Bauantrag wurde am 22.12.2015 eingereicht. Der Antragsteller hat mit Datum vom 11.01.2016 eine Eingangsbestätigung mit Nachforderung erhalten. Seither wurde die Frist für die Nachreichung auf Wunsch des Antragstellers fünfmal verlängert. Dem Antragsteller wurde zuletzt eine Fristverlängerung zur Nachreichung von Unterlagen zur Vervollständigung seines Antrages bis zum 07.11.2016 gewährt. Da die Unterlagen noch nicht vollständig sind, konnte eine Entscheidung über den Antrag bisher nicht erfolgen. Eine Nutzung wurde auf dem Grundstück bisher nicht aufgenommen. Aus diesem Grund wurde keine Nutzung untersagt.

 

 

 

 

Völsch