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Antwort zur kleinen Anfrage DIE LINKE betr. Bauüberhänge im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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13.06.2023
Sachverhalt

Laut des „Vertrags für Hamburg“ zwischen Senat und Bezirken sollen jedes Jahr mindestens 10.000 Wohnungen genehmigt werden. Auf Harburg entfallen davon 800 Baugenehmigungen. Genehmigt ist aber noch nicht gebaut. „Unter dem Begriff „Bauüberhang“ fällt eine Wohnung, wenn eine (gültige) Baugenehmigung erteilt wurde, für die aber noch keine Fertigstellungsmeldung vorliegt. Weiterhin wird beim Bauüberhang zwischen dem Status „Wohnung im Bau“ und „noch kein Baubeginn“ unterschieden. Auch werden Baugenehmigungen, die ihre Gültigkeit verloren haben, entsprechend berücksichtigt. Des Weiteren erfolgt eine Unterscheidung zwischen den Wohnungen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie nach Bestandsmaßnahmen.“ (Wohnungsbaubericht 2021, Seite 32).

In dem letzten vorliegenden „Wohnungsbaubericht 2021“ betrug dieser Wohnungsbauüberhang in ganz Hamburg 26.895 Wohnungen. Wie sieht es speziell im Bezirk Harburg aus?

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

1.      Wie hoch ist der Bauüberhang im Bezirk Harburg im Jahr 2023?

2.      Für wie viele Wohnungen des Bezirks lagen jeweils in den Jahren 2018 bis 2023 keine Fertigstellungsmeldungen vor?

3.      Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt vor, um welche Art von Gebäuden und Wohnungen es sich handelt, deren Baugenehmigungen nicht realisiert wurden?

4.      Wie viele Wohnungen fielen jeweils in den Jahren 2018 bis 2023 unter den Status „Wohnung im Bau“?

5.      Wie viele Wohnungen fielen jeweils in den Jahren 2018 bis 2023 unter den Status „noch kein Baubeginn“?

6.      Wie viele Baugenehmigungen wurden innerhalb ihrer Gültigkeitsfrist von drei Jahren nicht realisiert? Bitte die jährlichen Zahlen für den Zeitraum von 2018 bis 2023 angeben.

7.      Für wie viele Baugenehmigungen, deren dreijährige Gültigkeit im Zeitraum von 2018 bis 2023 ablief, wurden Verlängerungsanträge gestellt? Bitte die jährlichen Zahlen angeben und gegebenenfalls differenzieren bei mehrmaligen Verlängerungsanträgen.

8.      Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über Bauvorhaben ab sechs Wohneinheiten, die seit Jahren trotz gültiger Baugenehmigung nicht realisiert werden?