21-0588.01

Antwort zur kleinen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion betr. zur Feststellung gesundheitlicher Eignung von Beamtenbewerbern im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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10.03.2020
Sachverhalt

Gemäß Art. 33 Absatz 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Geeignet zur Ernennung in ein angestrebtes Amt seien Personen, die dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist. Das BVerwG in seinem Urteil vom 25.7.2013  (Az.: 2 C 12/11, ZBR 2014, 89) entschieden, dass Personen nicht geeignet seien, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist oder (in einem weiteren Urteil vom 30.10.2013 (Az.: 2 C 16/12, ZBR 2013, 162) wenn der Beamtenbewerber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

-          Für welche Institutionen der Stadt Hamburg ist das Fachamt Gesundheit des Bezirks Harburg für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern zuständig? – mit der Bitte um Auflistung von der Anzahl der Beamtenbewerbern an den jeweiligen Institutionen und der prozentualen Ablehnung aufgrund des Gesundheitszustands.

-          Wird eine vorangegangene Psychotherapie oder stationärer Aufenthalt (aufgrund von affektiven Störungen, Angststörungen oder Suchtstörungen oder weitere psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen) im Gesundheitsamt als Ausschlusskriterium für den öffentlichen Dienst angesehen?

-          Wurden Beamte im Bezirk aufgrund von psychischen Erkrankungen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, und falls ja, wie hoch ist der Anteil der Beamten die aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind?

-          Wie hoch ist der Anteil der Beamten, die aufgrund von psychischen Erkrankungen dauerhaft und/oder regelmäßig arbeitsunfähig sind?

-          Wird vor der negativen Bewertung der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers aufgrund von psychischen Erkrankungen ein Gutachten eines Psychiaters oder Psychotherapeuten erstellt?

-          Wird erfasst, aus welchen Gründen (Vorerkrankungen, bestehende Diagnosen) eine negative Bewertung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern erfolgt ist?

-          Falls ja, wird um eine übersichtliche Auflistung dieser Gründe, des angestrebten Amtes, des Alters und des Geschlechts der Bewerber gebeten.

-          Falls nicht, bitten wir um Stellungnahme welche Gründe eine mangelnde statistische Erfassung hat (Ressourcen, Personell, Rechtlich, …).