21-0767.01

Antwort zur kleinen Anfrage der FDP Fraktion betr.: Corona und Gastronomie

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 15.09.2020 Hauptausschuss Ö 2.17

Sachverhalt

Die Corona-Krise hat viele Gastronomen in Harburg in Not gebracht. Die nun geltenden Hygienekonzepte, Abstandregelungen und Gästezahlreduzierungen beleben das Geschäft nur zum Teil. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, werden in einigen Bezirken Genehmigungen für die Ausweitung der Außengastronomieflächen wohlwollend beurteilt und eine Senkung der Gebühren diskutiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Anträge auf eine Erweiterung der Außengastronomiefläche sind bei der Harburger Verwaltung seit Beginn der Corona-Zeit eingegangen?

2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv entschieden und um welche Flächengröße handelte es sich dabei?

3. Wie viele dieser Anträge wurden negativ entschieden und aus welchen Gründen?

4. Wie lange betrug die Verfahrensdauer zwischen der Antragsstellung und der Mitteilung der Behördenentscheidung?

5. Plant die Harburger Verwaltung die Gebühren für Außengastronomieflächen zu senken? Wenn nein, warum nicht und wenn ja, zu wann und um wie viel?

6. Was unternahm das Bezirksamt darüber hinaus bisher, um die Harburger Gastronomieszene in dieser Krise zu unterstützen?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

23. Juli 2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-0767) wie folgt Stellung:

  1. Wie viele Anträge auf eine Erweiterung der Außengastronomiefläche sind bei der Harburger Verwaltung seit Beginn der Corona-Zeit eingegangen?

Es wurden bislang nur drei Anträge auf Erweiterung der Außengastronomiefläche gestellt.

  1. Wie viele dieser Anträge wurden positiv entschieden und um welche Flächengröße handelte es sich dabei?

Zwei Anträge wurden genehmigt. Die Erweiterung erfolgte zum einen von

8 m² auf 24m² und zum anderen von 10m² auf 30m².

Der dritte Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen, da dieser sich entschieden hatte, doch nur die regelhaft genehmigte Fläche zu nutzen.

  1. Wie viele dieser Anträge wurden negativ entschieden und aus welchen Gründen?

Keiner dieser Anträge wurde negativ beschieden.

  1. Wie lange betrug die Verfahrensdauer zwischen der Antragsstellung und der Mitteilung der Behördenentscheidung?

Die Verfahrensdauer betrug in dem einen Fall 1 Woche und in dem anderen 3 Wochen.

  1. Plant die Harburger Verwaltung die Gebühren für Außengastronomieflächen zu senken? Wenn nein, warum nicht und wenn ja, zu wann und um wie viel?

Der Senat plant eine Gebührenbefreiung für Außengastronomieflächen und Sondernutzungen durch Schausteller bis zum Ende des Jahres 2020.

  1. Was unternahm das Bezirksamt darüber hinaus bisher, um die Harburger Gastronomieszene in dieser Krise zu unterstützen?

Über die wohlwollende Prüfung der Anträge auf Flächenerweiterung oder auf Gebührenerlass hinausgehend sind seitens des Bezirksamtes keine weitergehenden Unterstützungsangebote für die Harburger Gastronomieszene vorgesehen.

i.V. Trispel

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